Schauspielerinnen

Von der lex Iulia et Papia bis zu Theodora
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Geboren am 5. 11. 1983 in Tirol, ging Maria Rerych nach der Matura am Gymnasium Meinhardinum Stams nach Graz und studierte dort Rechtswissenschaften. In ihrer Diplomarbeit widmete sie sich aufgrund ihrer Tätigkeit als Musikerin den Schauspielerinnen in der Antike und deren rechtlicher Stellung im Wandel der Zeit bis ins Jahr 542 n. Chr.
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Schauspielerinnen in der Antike, nämlich den unter Kaiser Augustus im Jahre 18/17 v. Chr. in der lex Iulia et Papia verfügten Eheverboten, denen zufolge Senatoren und deren Nachkommen keine SchauspielerInnen oder deren Kinder heiraten durften. Mit einem Seitenblick auf die Gründe der Gesetzgebung, nämlich vorrangig Hebung der Moral und die Förderung von Geburten vor allem in den aristokratischen Familien der römischen Gesellschaft, und einem auf die Gruppen von Frauen, welche von diesen gesetzliche Regelungen betroffen waren, wird die Entwicklung der Eheverbote beobachtet, bis sie unter Kaiser Justinian und dessen Gattin Theodora, die in ihrer Jugend selbst eine Schauspielerin gewesen war, aufgehoben wurden.

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