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Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels

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ISBN-13:
9783640152810
Veröffentl:
2008
Seiten:
13
Autor:
Sebastian Röder
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 12 Punkte, Universität Mannheim (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Einführung in die Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Hegels Ziel ist es, ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 12 Punkte, Universität Mannheim (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Einführung in die Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Hegels Ziel ist es, die Idee des Rechts und ihre historische Kon-kretheit in einen systematischen Begründungszusammenhang zu bringen .Um Recht zu begreifen, muss man Hegel zu Folge zunächst verste-hen, wie es entsteht. Für Hegel ist Recht nicht ein gewillkürtes Produkt irgendeines Gesetzgebers, sondern vielmehr der historisch gewachsene und gewordene Versuch, diejenigen Regeln und Hand-lungsnormen zu entwickeln, die jedem einzelnen seine Freiheit ge-währleisten .Hegel geht es nicht darum eine Zukunftsvision des Rechts zu entwerfen, sondern er will das Jetzt und die Vergangenheit analysieren und damit verstehen. Hegel stellt dazu die These auf, dass das Jetzt, also die Wirklichkeit, das vorläufige Endergebnis einer vernünftigen Entwicklung ist, denn „was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist das ist vernünftig“ . Hegel wird diesbezüglich oft vorgeworfen, dass sich damit per se eine Rechtfertigung für die bestehende Ordnung ergebe, welche wahr und vernünftig ist, bloß weil sie existiert. Das Recht kann also nach Hegel als eine von der menschlichen Vernunft erschaffene Natur verstanden werden. Recht ist also Produkt der Vernunft. Er begreift Vergangenheit und Gegenwart als zweckmäßige und stete Entwicklung des Grundgedankens des Rechts, also dem Wunsch nach Freiheit und Gerechtigkeit. Auf diesen Grundgedanken lässt sich das gesamte System zurückführen...

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