Globale oder kontinentale Rechts- und Friedensordnung?

Der Europagedanke in der Neuzeit aus rechtsphilosophischer Perspektive
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Gewicht:
56 g
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210x148x3 mm
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte (sehr gut), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Zentrum für europäisches Privatrecht), Veranstaltung: Seminar zur Entwicklung der europäischen Gemeinschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: [...]Betrachtet man die zahlreichen Theorien und Pläne, die im Laufe der Neuzeit die Entwicklung des europäischen Einigungsgedankens vorangetrieben haben, so muss man Zweifel bekommen, ob Europa immer im Sinne einer kontinentalen Rechts- und Friedensorganisation verstanden wurde. Es scheint, dass teilweise der europäische Friede mit dem Weltfrieden gleichgesetzt wurde, und die Idee eines europäischen Staatenbundes ihrer Struktur nach mehr auf einen (vorläufigen) Weltstaatenbund abzielte. In dieser Arbeit sollen einige der wichtigsten Theorien daraufhin untersucht werden. Anhand dieser Ausgangsfrage will ich einen Überblick über die neuzeitliche Entwicklung des Europagedankens geben. Natürlich kann nur ein äußerst kleiner Teil der relevanten Theorien behandelt werden. Allein Foerster zählt von 1600 bis 1900 immerhin 108 europäische Einigungspläne. Die meisten Schriften sind weniger rechtsphilosophisch angelegt, sondern eher ganz konkrete politische Vorschläge. Diese sollen in der vorliegenden Arbeit aus rechtsphilosophischer Perspektive betrachtet werden. Eine solche Darstellung ist, soweit mir bekannt, in der Literatur nicht vorhanden. Ich habe versucht, die Theorien zu diesem Zweck systematisch zu ordnen. Nur kurz soll auf die in der Neuzeit stark kritisierte Universalmonarchie eingegangen werden; etwas ausführlicher werde ich über den in der politischen Praxis der Neuzeit vorherrschenden Gleichgewichtsgedanken und seine rechtsphilosophischen Implikationen sprechen. Mein Schwerpunkt wird bei föderalen Theorien liegen. Auf den historischen Hintergrund soll soweit möglich verzichtet werden, um die rechtsphilosophisch vorrangigen Fragen nicht aus den Augen zu verlieren: Was heißt es, Europa als Rechtsraum zu organisieren? Welche Institutionen, welche Instrumente der Rechtsdurchsetzung kommen in Frage? Und, gemäß meiner Ausgangsfrage: Entsteht eine kontinentale oder eine globale Rechts- und Friedensorganisation?

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