Kommunale Planung von Kindertageseinrichtungen nach den Maßgaben des Kinderförderungsgesetzes

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84 g
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210x148x4 mm
Beschreibung:

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FB Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Sozialplanung, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungNicht nur zu Zeiten der industriellen Revolution, sondern vor allem heute in der emanzipierten Zeit des neoliberalen Arbeitsmarktes, ist die Rolle der weiblichen Fachkraft im Erwerbsleben nicht wegzudenken.Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt einen immer größer werdenden Stellenwert ein und stellt für viele Paare die Voraussetzung, ihren Kinderwunsch realisieren zu können. So sind Strukturvorgaben wie die Gewährleistung von ausreichenderBetreuungsmöglichkeit, die Förderung der Wahlfreiheit für Mütter undVäter durch die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen - sprich einer dafür zeitlich möglichst flexiblen Regelung - sowie die Bezahlbarkeit der Offerten bei dem Ausbau der Kindertagesförderung von evidenter Bedeutung.Neben den makroperspektivischen Gründen sprechen auch aktuelle Ergebnisse der Bildungsforschung und des -vergleichs für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen.Der Auftrag frühkindlicher Bildung rückt durch Bildungspläneund der Akademisierung der Ausbildung immer stärker in den Fokus.Probleme bei der Umsetzung sind bspw. ein zu enggeführter Personalschlüssel, der die Qualität der Betreuung herabsetzt. Daneben schreitet die Akademisierung zwar voran, führt aber auch zu einer gesellschaftlichen und finanziellen Abwertung des Berufsbildes des Erziehers. Diese Problematik wird durch die demographischeEntwicklung ergänzt. In eher ländlicher Region, bspw. in kleineren Orten, fällt der Bedarf zu gering aus, eine Kindertageseinrichtung zu betreiben und somit sind die Familien gezwungen, ihre Kinder in den nächstgrößeren Ort zu bringen.Positive Rahmenbedingungen und funktionierende Strukturen gilt es dementsprechend zum Wohl des Kindes zu verändern. Der Ausbau des qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes soll durch das am 16.12.2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz(KiföG) vorangetrieben werden. Ein Rechtsanspruch auf einenBetreuungsplatz ab dem 01.08.2013 und eine Betreuungsquote von 35 % für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 sind dabei die zentralen Punkte.In dieser Hausarbeit sollen die maßgeblichen Rahmenbedingungen, dieerforderlichen Informationsquellen und die Planungsakteure derJugendhilfeplanung beschrieben und zusätzlich mit der Kinderbetreuungsplanung des Landkreises Leipzig verknüpft werden.[...]

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