Wirtschaftsverträge rechtssicher gestalten

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Beschreibung:

Christoph Schmitt ist Rechtsanwalt und Partner der national und international tätigen Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & Partner am Standort Düsseldorf. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören das Handels-, Gesellschafts-, und Vertriebsrecht. Er berät langjährig Unternehmen insbesondere bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung komplexer Wirtschaftsverträge sowie bei der Ausarbeitung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Schmitt seit vielen Jahren in der Anwalts- und Juristenausbildung mit dem Schwerpunkt Vertrags- und AGB-Recht engagiert.Rechtsanwalt Detlef Ulmer ist Partner im Büro der Partnergesellschaft Ulmer Ulbricht & Partner in Hildesheim. Bis 2007 war er Richter am Oberlandesgericht in Celle. Zu seinen Geschäftsaufgaben gehörten dort u.a. das Kartellrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er ist Mitglied von Justizprüfungsämtern und seit Jahrzehnten in der privaten und staatlichen juristischen Ausbildung tätig.
Verständliche Darstellung
1 Grundlagen.- 2 Vorvertragliches Verhältnis.- 3 Präambeln.- 4 Gestaltung peripherer Vereinbarungen.- 5 Die Verträge.- 6 Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- 7 Kartellrecht.- 8 Kooperationsverträge.- 9 Handelsvertreter/Vertragshändler.- 10 Forschungs- und Entwicklungskooperation
Mit Verträgen sollen wirtschaftliche Ziele umgesetzt werden. Das gelingt nur deshalb, weil Regeln darüber bestehen, welches Verhalten durch Verträge bewirkt und im Streitfall erzwungen werden kann. Früher orientierten sich Vertragsinhalte vornehmlich daran, was die Vertragsparteien wollten, heute sind sie zunehmend an die Wertvorstellungen des Gesetzgebers gebunden. Das Buch hilft dabei, die Konsequenzen zu überschauen, die sich daraus für die Vertragsparteien ergeben, die wirtschaftlichen Folgen zu erkennen und vertraglich zu gestalten. Verträge sollen wirtschaftliche Ziele verwirklichen. Das können sie nur deshalb, weil Regeln bestehen, welches Verhalten durch Verträge bewirkt, im Streitfall erzwungen werden kann. Diese Regel gibt das Recht vor.
Wandelt sich das Recht - wie zuletzt gravierend durch das deutsche Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und die europäische Kartellrechtsverordnung - muss sich zwangsläufig auch die Wirkung von Verträgen ändern.
Früher galt vornehmlich der Grundsatz, dass vor allem geschehen müsse, was die Vertragspartein gewollt haben. Heute gilt zunehmend, dass nur noch geschehen soll, was den Wertvorstellungen des Gesetzgebers entspricht. So wird die Inhaltskontrolle von Verträgen erzwungen. Gelten soll nur, was drei Filter - Auslegung, Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kartellrecht - ohne Beanstandungen passiert.
Es ist nicht immer leicht zu überschauen, welche Konsequenzen die Inhaltskontrolle für die Verwirklichung der Ziele der Vertragsparteien hat. Aber die sichere Wertung der Vereinbarungen ist nötig, um die wirtschaftlichen Folgen eines Vertrags zu erkennen und zu gestalten. Dabei soll dieses Buch helfen.

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