Das Web 2.0 hat zu einem Wandel des Nutzerverhaltens in Internet geführt: Immer mehr Nutzer gehen vom passiven Konsum über zu einem interaktiven Nutzungsverhalten. Bei einem Großteil der produzierten Beiträge greifen sie dabei auf fremde, zumeist urheberrechtlich geschützte Inhalte zurück. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, inwieweit diese unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen urheberrechtlich zulässig ist und in welchem Umfang dieses Phänomen zukünftig vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte.
Das „Web 2.0“ hat zu einem grundlegenden Wandel des Nutzerverhaltens im Internet geführt. Immer mehr Internetnutzer gehen von der klassischen, durch eine passive und reaktive Konsumtion geprägten Mediennutzung zu einem interaktiven Nutzungsverhalten über, indem sie als so genannte „Prosumenten“ mit konventionellen Medieninhalten sowie anderen Nutzern und deren Beiträge interagieren. Dem Großteil der hierbei entstehenden Beiträge liegt dabei die – bewusste oder unbewusste – Verwendung fremder, zumeist urheberrechtlich geschützter Medieninhalte zugrunde.
Vor diesem Hintergrund geht der Autor der kultur- und rechtspolitisch brisanten Frage nach, ob und ggf. inwieweit die unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen zur Erzeugung nutzergenerierter Medieninhalte im Internet urheberrechtlich zulässig ist und in welchem Umfang dieses Phänomen zukünftig vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte.