Freiheit in Gemeinschaft - Freiheit der Gemeinschaft

Das geltende Kirchenrecht und die alte Lehre von der "libertas Ecclesiae". Zugleich ein kanonistischer Beitrag zur Einordnung der Institutionalität der Kirche in die Communio-Ekklesiologie
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234x162x17 mm
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Andreas Kowatsch, promovierter Jurist und Theologe, ist Priester in der Diö-zese Graz-Seckau.
Auch im geltenden Kirchenrecht finden sich Elemente der alten Lehre von der "libertas Ecclesiae". In diesem Band wird gefragt, ob und inwieweit dies der Selbstverpflichtung der Kirche, auf Privilegien zu verzichten (vgl. GS 76), widerspricht.
Die Normen über die Freiheit der Kirche sind Ausdruck der mit ihrem Wesen als Communio notwendig mitgesetzten Institutionalität. Diese bedingt eine Handlungsfreiheit der Gemeinschaft selbst. Gegenüber dem Staat sind die entsprechenden Normen des CIC die Einladung, die korporative Religionsfreiheit nicht gegen, sondern im Dialog mit der Kirche als Grundrechtsadressatin zu interpretieren.

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