Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz
Allgemeine Vorschriften
1 Zielsetzung
2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
4 Verbot der Diskriminierung
5 Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit
6 Förderung von Teilzeitarbeit
7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
8 Verringerung der Arbeitszeit
9 Verlängerung der Arbeitszeit
10 Aus- und Weiterbildung
11 Kündigungsverbot
12 Arbeit auf Abruf
13 Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
14 Zulässigkeit der Befristung
15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
16 Folgen unwirksamer Befristung
17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
18 Information über befristete Arbeitsplätze
19 Aus- und Weiterbildung
20 Information der Arbeitnehmervertretung
21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
22 Abweichende Vereinbarungen
23 Besondere gesetzliche Regelungen
Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung
Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge spielen in der täglichen Personalarbeit eine immer größere Rolle. Wer teure Fehler bei der Vertragsgestaltung ausschließen will, ist mit diesem verlässlichen Praxiskommentar bestens beraten.
Jeder Gesetzestext wird Schritt für Schritt ausführlich und verständlich erläutert. Dank zahlreicher Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den sicheren Umgang mit dem TzBfG und den Sondervorschriften aus dem BEEG, TVöD und WissZeitVG.
Die Inhalte und Ihre Vorteile:
Neu in der 5. Auflage:
Bestens geeignet für: