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Katholische Aufklaerung und Ultramontanismus, Religionspolizey und Kultfreiheit, Volkseigensinn und Volksfroemmigkeitsformierung

Das rheinische Wallfahrtswesen von 1826 bis 1870- Teil 2: Die staatliche Wallfahrtspolizey im noerdlichen Rheinland
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ISBN-13:
9783653009774
Veröffentl:
2011
Einband:
PDF
Seiten:
352
Autor:
Speth Volker Speth
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
PDF
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Nachdem der Kolner Erzbischof Spiegel 1826 alle mehrtagigen und uberdiozesanen Wallfahrtszuge verboten hatte, half der preuische Staat unter Polizeieinsatz bei der Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots im Nordrheinland. Diese staatliche Exekutivassistenz trug dazu bei, dass die groen feierlichen Wallfahrtsprozessionen mit Insignien und Priesterbegleitung weitgehend zum Erliegen kamen. Als Erzbischof Droste-Vischering 1837 Wallfahrten auf Antrag wieder gestattete, duldete der Staat die sofort zunehmenden Wallfahrten stillschweigend, kehrte dann aber nach der Inhaftierung des Erzbischofs im Einverstandnis mit seinem die Amtsgeschafte weiterfuhrenden Generalvikar 1838 im Prinzip wieder zur fruheren Politik der Wallfahrtsrepression im Bundnis mit der Kirche zuruck. Wegen der durch den Kolner Kirchenstreit ausgelosten Unruhe in der katholischen Bevolkerung und aus Sorge um die Popularitat der preuischen Herrschaft am Rhein veranlasste der Kultusminister, dass die - im Ganzen wenig flachendeckende und energische - Amtshilfe des Staates bis 1839/40 faktisch eingestellt wurde. 1842 stimmte der Staat auf Bitte des neuen Erzbischofs Geissel anlasslich des Kevelaerer Wallfahrtsjubilaums auch der Aufhebung des kirchlichen Wallfahrtsboykotts und der Wiederverkirchlichung des Wallfahrtskults zu.
Nachdem der Kolner Erzbischof Spiegel 1826 alle mehrtagigen und uberdiozesanen Wallfahrtszuge verboten hatte, half der preuische Staat unter Polizeieinsatz bei der Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots im Nordrheinland. Diese staatliche Exekutivassistenz trug dazu bei, dass die groen feierlichen Wallfahrtsprozessionen mit Insignien und Priesterbegleitung weitgehend zum Erliegen kamen. Als Erzbischof Droste-Vischering 1837 Wallfahrten auf Antrag wieder gestattete, duldete der Staat die sofort zunehmenden Wallfahrten stillschweigend, kehrte dann aber nach der Inhaftierung des Erzbischofs im Einverstandnis mit seinem die Amtsgeschafte weiterfuhrenden Generalvikar 1838 im Prinzip wieder zur fruheren Politik der Wallfahrtsrepression im Bundnis mit der Kirche zuruck. Wegen der durch den Kolner Kirchenstreit ausgelosten Unruhe in der katholischen Bevolkerung und aus Sorge um die Popularitat der preuischen Herrschaft am Rhein veranlasste der Kultusminister, dass die - im Ganzen wenig flachendeckende und energische - Amtshilfe des Staates bis 1839/40 faktisch eingestellt wurde. 1842 stimmte der Staat auf Bitte des neuen Erzbischofs Geissel anlasslich des Kevelaerer Wallfahrtsjubilaums auch der Aufhebung des kirchlichen Wallfahrtsboykotts und der Wiederverkirchlichung des Wallfahrtskults zu.

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