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Die Erhebung des Gemeinen Pfennigs in Franken

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ISBN-13:
9783656401629
Veröffentl:
2013
Seiten:
18
Autor:
Anne Riedel
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gemeine Pfennig war eine kombinierte Kopf- und Vermögenssteuer, welche von König Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag von 1495 als Teil der sogenannten Reichsreform gegen den ...
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gemeine Pfennig war eine kombinierte Kopf- und Vermögenssteuer, welche von König Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag von 1495 als Teil der sogenannten Reichsreform gegen den Widerstand der Stände durchgesetzt wurde.1 Mein Augenmerk bei dieser Arbeit wird zum einen auf dem Erscheinungsbild des Gemeinen Pfennigs an sich liegen. Welche Richtlinien und Vorschriften standen mit dieser Steuer in Verbindung? Andererseits geht es mir darum die beiden kontroversen Meinungen der zwei beteiligten Parteien aufzuzeigen. Was waren die Beweggründe, die zur Erhebung dieser Steuer führten. Eine besondere Rolle spielt hier natürlich der deutsche König Maximilian I. (*22.03.1459, †12.01.1519), aus dem Haus der Habsburger. Da er bereits am 16.02.1486 in Frankfurt zum römischen König erwählt und am 09.04.1486 in Aachen gekrönt wurde und 1508 Kaiser wurde, wird er im folgenden nur noch als Kaiser bezeichnet.2 Seinen Gegenpol nahm der Erzbischof von Mainz, Berthold von Henneberg (*1441, †21.12.1504) ein. Das sich am Ende der Kurfürst bei der Errichtung des Reichskammergerichts durchsetzen konnte, obwohl dieser Vorschlag dem Wunsch des Königs nach einem Reichsheer entgegenstand, ist ein entscheidender Punkt im Verlauf der Einsammlung des Gemeinen Pfennigs. Die Erhebung des Gemeinen Pfennigs ging dementsprechend allein als Kompromiss aus dieser Streitfrage hervor.3 Durch die doch sehr vielen Quellen zu diesem Thema, musste ich feststellen, dass einige Aussagen über das Wesen des Gemeinen Pfennigs weit auseinander gingen. Sei es das Alter, ab dem man steuerpflichtig sei oder die Größe des Abgabebetrags.

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