Europäische Unternehmensbesteuerung II

Harmonisierung der direkten Unternehmensbesteuerung
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Dr. iur. Dietrich Kellersmann ist Privat-Dozent an der Universität Osnabrück und Senior Manager bei PricewaterhouseCoopers.

Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Corinna Treisch ist Inhaberin der Professur für Internationale Steuerlehre am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Prof. Dr. iur. Steffen Lampert ist Inhaber einer Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Internationales Steuerrecht am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück und dort Leiter des Research Council International Tax Law.

Dr. iur. Daniela Heinemann ist Akademische Rätin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oliver Dörr am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück.

Das Europarecht wirkt in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens hinein. Davon bleibt auch das Steuerrecht nicht verschont. Einwirkungen erfolgen unter anderem über Verordnungen und Richtlinien, die Gewährleistung von Grundfreiheiten für Unionsbürger, die Beihilfekontrolle der Kommission und faktisch über den Wettbewerb der Steuersysteme. Ohne Kenntnis dieser Einwirkungen lässt sich heute kein Steuerrecht mehr betreiben. Am Beispiel der direkten Unternehmensbesteuerung werden die europarechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieses Prozesses, seine bisherigen Resultate und weiteren Aufgaben dargestellt und einer Analyse der ökonomischen Auswirkungen unterzogen.
Harmonisierung der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.- Harmonisierung der Gewinnermittlung und Verlustverrechnung.- Harmonisierung der Besteuerung von Verlagerungen und Umstrukturierungen.

Das Europarecht wirkt in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens hinein. Davon bleibt auch das Steuerrecht nicht verschont. Einwirkungen erfolgen unter anderem über Verordnungen und Richtlinien, die Gewährleistung von Grundfreiheiten für Unionsbürger, die Beihilfekontrolle der Kommission und faktisch über den Wettbewerb der Steuersysteme. Ohne Kenntnis dieser Einwirkungen lässt sich heute kein Steuerrecht mehr betreiben. Am Beispiel der direkten Unternehmensbesteuerung werden die europarechtlichen Grundlagen und Konsequenzen dieses Prozesses, seine bisherigen Resultate und weiteren Aufgaben dargestellt und einer Analyse der ökonomischen Auswirkungen unterzogen.

Der vorliegende Band II behandelt die Harmonisierung der direkten Unternehmensbesteuerung.

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