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Bildrechte in Lehre, Wissenschaft und Kultur

Bilder rechtssicher in der Wissensvermittlung publizieren
 eBook
Sofort lieferbar | Lieferzeit: Sofort lieferbar I
ISBN-13:
9783658393137
Veröffentl:
2022
Einband:
eBook
Seiten:
195
Autor:
Christian W. Eggers
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable eBook
Kopierschutz:
Digital Watermark [Social-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Bildliche Darstellungen sind ein wichtiger Bestandteil in der Wissensvermittlung. Bildnutzungen zur Lehre, Bewahrung der Kultur und der Forschung sowie der Wissenschaft unterliegen besonderen Regelungen durch das Urheberrecht.  
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Grafiken, Videos und Fotos von Lehrenden und den Mitarbeitenden der Einrichtungen zur Wissenschaft und Kultur publiziert und zur Kommunikation verwendet werden? Welche Reglungen gelten bei der Nutzung fremder Werke in wissenschaftlichen Arbeiten? Hierauf gibt dieses Buch Antworten.   
Im Zuge der 2018 neu geschaffenen urheberrechtlichen Regelungen zur „Wissensgesellschaft“ und zuletzt mit der 2021 Geltung erlangten Urheberrechtsreform ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Erleichterungen und Klarstellungen bei der Nutzung von Grafiken, Videos und Fotografien. Insbesondere wurden Regelungen für die digitale Kommunikation im lehrenden und wissenschaftlichen Kontext neu geschaffen und ergänzt. 
Dieser Ratgeber zum Urheberrecht richtet sich vor allem an Publizierende, die Grafiken, Videos und Fotos zum Zwecke der Forschung, Lehre und zur Außendarstellung kultureller Einrichtungen nutzen. Damit dient das Buch als Wissensressource in der praktischen Arbeit der Mitarbeitenden der Universitäten, Museen, Bibliotheken sowie Forschungsstellen und den Archiven zur Bewahrung von Kulturgut.
Mit der Entwicklung der Wissensgesellschaft steigt das Bedürfnis der publizierenden Einrichtungen aus Kultur, Wissenschaft und Lehre Werke der Bildung und Kultur über das Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Buches bilden daher die urheberrechtlichen Fragen von Publikationen unter Open-Science-Bedingungen

Bildliche Darstellungen sind ein wichtiger Bestandteil in der Wissensvermittlung. Bildnutzungen zur Lehre, Bewahrung der Kultur und der Forschung sowie der Wissenschaft unterliegen besonderen Regelungen durch das Urheberrecht.  
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Grafiken, Videos und Fotos von Lehrenden und den Mitarbeitenden der Einrichtungen zur Wissenschaft und Kultur publiziert und zur Kommunikation verwendet werden? Welche Reglungen gelten bei der Nutzung fremder Werke in wissenschaftlichen Arbeiten? Hierauf gibt dieses Buch Antworten.   
Im Zuge der 2018 neu geschaffenen urheberrechtlichen Regelungen zur „Wissensgesellschaft“ und zuletzt mit der 2021 Geltung erlangten Urheberrechtsreform ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Erleichterungen und Klarstellungen bei der Nutzung von Grafiken, Videos und Fotografien. Insbesondere wurden Regelungen für die digitale Kommunikation im lehrenden und wissenschaftlichen Kontext neu geschaffen und ergänzt. 
Dieser Ratgeber zum Urheberrecht richtet sich vor allem an Publizierende, die Grafiken, Videos und Fotos zum Zwecke der Forschung, Lehre und zur Außendarstellung kultureller Einrichtungen nutzen. Damit dient das Buch als Wissensressource in der praktischen Arbeit der Mitarbeitenden der Universitäten, Museen, Bibliotheken sowie Forschungsstellen und den Archiven zur Bewahrung von Kulturgut.
Mit der Entwicklung der Wissensgesellschaft steigt das Bedürfnis der publizierenden Einrichtungen aus Kultur, Wissenschaft und Lehre Werke der Bildung und Kultur über das Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Buches bilden daher die urheberrechtlichen Fragen von Publikationen unter Open-Science-Bedingungen

1 Wegweiser der urheberrechtlichen Lizenzprüfung und Grundbegriffe
1.1 Prüfungsschema zur praktischen Arbeit mit diesem Buch - die vier Schritte der urheberrechtlichen Lizenzprüfung im Überblick
1.1.1 Schritt 1 - Unterliegt die zu publizierende Darstellung dem Urheberrecht?
1.1.2 Schritt 2 - Ist die Darstellung inzwischen durch Zeitablauf „gemeinfrei“ geworden?
1.1.3 Schritt 3 – Habe ich eine vertragliche Lizenz zur Publikation der Darstellung erworben?
1.1.4 Schritt 4 – Besteht eine gesetzliche Lizenz zu meinen Gunsten, die fremde Darstellung zu publizieren?
1.2 Lizenzen, Lizenzgeber und Lizenznehmer
1.3 Vertragliche und gesetzliche Lizenzen zur Nutzung fremder Bilder
1.3.1 Schutz der individuellen geistigen Leistung als Werk
1.3.2 Leistungsschutzrechte
1.3.3 Inhalte aus Datenbanken
1.4 Wer urheberrechtliche Lizenzen vergeben kann
1.4.1 Schöpfer kann nur eine natürliche Person sein
1.4.2 Welche Leistungen schützt das Urheberrecht?
1.5 Möglichkeiten des Lizenzerwerbs
1.5.1 Modelle des vertraglichen Lizenzerwerbs
1.5.1.1 Rights-Managed-Lizenzen der Bildagenturen
1.5.1.2 Royality-Free-Lizenzen der Bildagenturen
1.5.1.3 Mischformen der beiden Lizenzmodelle der Bildagenturen
1.5.1.4 Lizenzerwerb bei Fotoaufträgen
1.5.1.5 Lizenzererb in Beschäftigungsverhältnissen
1.5.1.6 Halbkommerzielle Lizenzen
1.5.1.7 Community Bilddatenbanken
1.5.1.8 Offene Bildungsmaterialien
1.5.1.9 Wikimedia Commons
1.5.1.10 Pressematerial „Hand-outs“
1.5.1.11 „Public Domain“
1.5.1.12 Die kollektiven Lizenzen der Verwertungsgesellschaften
1.5.1.13 Die kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung der Verwertungsgesellschaften
1.5.2 Vom Gesetzgeber definierte Lizenzen
1.6 Der Lizenzumfang und die Lizenzketten
1.6.1 Lizenzumfang
1.6.2 Lizenzketten
1.7 Vertraglicher Lizenzerwerb der Lehrenden sowie der Fortbildungs- und Vortragsveranstalter
1.7.1 Lizenzerwerb für fremde Bilder in Präsentationen durch die Dozentinnen und Dozenten
1.7.2 Folgehandlung „Vervielfältigung“ der Präsentation durch den Bildungsträger
1.7.2.1 Zustimmung zur Vervielfältigung und zur Zugänglichmachung
1.7.2.2 Stockmedien der Stockagenturen und die Weiterlizenzierung bei Präsentationen
1.7.3 Folgehandlung der Veröffentlichung der Präsentation im Internet durch den Bildungsträger
1.8 „Standardlizenzen“ der Stockagenturen
1.8.1 Ausschluss des Erwerbes exklusiver Nutzungsrechte
1.8.2 Auslegung von Lizenzbedingungen
1.8.2.1 Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem BGB
1.8.2.2 Auslegung entsprechend Urheberrechtsgesetz
1.8.3 Standardlizenzen von „Adobe Stock“ und „iStock“ und das Recht zur Weitergabe zur Nutzung durch Dritte?
1.8.3.1 Der Begriff „Weitergabe“
1.8.3.2 Adobe Stock und Social-Media Nutzungen unter einer Standardlizenz
1.8.3.3 iStock und Social-Media-Nutzungen unter einer Standardlizenz
1.8.4 Erlauben die Standardlizenzen von Adobe Stock und iStock die Überlassung ihrer Medien durch den Lizenznehmer an weitere Nutzer?
1.8.4.1 Übertragung von Inhalten der Agentur Adobe Stock bei einer Standardlizenz
1.8.4.2 Erwerb einer Lizenz zu Gunsten Dritter bei der Agentur iStock unter einer Standardlizenz
2 Urheberrechtlich wenig relevante und nicht relevante Nutzungen
2.1 Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen
2.1.1 Erlöschen des Urheberrechts
2.1.2 Erlöschen von Leistungsschutzrechten
2.2 Exkurs: Gemeinfreie Gemälde der Museen
2.2.1 Eigentumsrechte an gemeinfreien Werken und Besucherordnungen
2.2.1.1 Eigentumsrechte
2.2.1.2 Besucherordnung und Fotoverbot
2.2.2 Urheberrechtlicher Schutz von Gemälde-Reproduktionen
2.3 Gemeinfreiheit durch Deklaration nicht möglich
2.4 Die Linkfreiheit
2.5 „Es ist doch nur privat!“
2.5.1 Private Nutzungen kann es nur durch natürliche Personen geben
2.5.2 Private Nutzungen und Cloud-Dienste
2.6 Die Nutzung amtlicher Werke
3 Urheberrechtliche Schranken zur Förderung der Wissensgesellschaft
3.1.1 Die Schranken der Rechtsausübung
3.1.2 Die Grenzen der Schranken
3.2 Die wichtigsten gesetzlichen Lizenzen zur Bildnutzung im Überblick
3.2.1 Das Zitatrecht
3.2.2 Bearbeitungen, Umgestaltungen, Montagen und Collagen
3.2.3 Karikatur, Parodie und Pastiche
3.2.4 „Panoramafreiheit“
3.2.5 Unwesentliches Beiwerk
3.2.6 Berichterstattung über Tagesereignisse
3.2.7 Übernahme von Zeitungsartikeln gemäß
49 UrhG
4 Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
4.1 Funktionsweise und Berechtigungskonzepte des UrhDaG
4.1.1 Das UrhDaG aus der Perspektive der Nutzer – Überblick zu den Lizenzen und Berechtigungskonzepten
4.1.2 Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzung
4.1.3 Keine erheblichen Einnahmen
4.1.4 Zu „nicht kommerziellen Zwecken“
4.2 Unternehmens- und Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?
4.2.1 Postings der privaten Unternehmen
4.2.2 Postings der öffentlichen Stellen
5 Open-Content-Konzepte und Lizenzen
5.1 Sinn und Funktion von Open-Content-Lizenzen
5.2 Am Anfang ist der Wille – Eine Übersicht zu den Open-Content-Bewegungen
5.3 Gestaltung von Open-Content-Lizenzen in sieben Schritten
5.3.1 Die Creative-Commons-Lizenzen
5.3.2 Vorgehen bei der Lizenzierung mittels Creative Commons
5.3.2.1 Schritt 1 – Habe ich das Recht, das Werk unter CC zu verbreiten?
5.3.2.2 Schritt 2 – Finanzielle Wertschöpfung unmöglich, will ich das wirklich?
5.3.2.3 Schritt 3 – CC oder Public Domain?
5.3.2.4 Schritt 4 – Soll Ihr Werk kommerziell genutzt werden dürfen?
5.3.2.5 Schritt 5 – Bearbeitungen erlauben?
5.3.2.6 Schritt 6 – Darf zu anderen CC-Bedingungen verbreitet werden, als Sie es ursprünglich getan haben?
5.3.2.7 Schritt 7 – Ehre wem Ehre gebührt – Namensnennung
5.4 Open Content aus der Sicht der Urheber und Urheberinnen
5.4.1 Freie Fotografinnen und Fotografen
5.4.2 Werke von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
5.4.3 Werke von Professorinnen und Professoren
5.4.4 Werk von Studierenden
5.5 Bedenken und Rechte der Geber offener Lizenzen
5.5.1 Fair Use Grundsatz nicht anwendbar
5.5.2 Vertragliche Grenzen bei Creative-Commons-Inhalten
5.5.3 Schutz durch CC-Bedingung zur Namensnennung
6 Spezielle gesetzliche Lizenzen zur Privilegierung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kultur
6.1.1 Geltung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
6.1.2 Aufbau des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
6.1.3 Bedingungen der Nutzung für den Unterricht und die Lehre
6.1.4 Nicht kommerzieller Unterricht
6.1.5 Kreis der Begünstigten
6.1.6 Umfang der Nutzungen
6.2 Gesetzliche Lizenz für Unterrichts- und Lehrmedien
6.3 Gesetzliche Lizenz in der wissenschaftlichen Forschung
6.3.1 Nutzungshandlungen
6.3.2 Eigenschaften der begünstigten Nutzenden und der Nutzungshandlungen
6.4 Gesetzliche Lizenz bei Text- und Data Mining
6.5 Gesetzliche Lizenzen der Bibliotheken
6.5.1 Grundsätze und Aufbau der Regelungen
6.5.2 Verwendungen von Abbildungen der Buchcover durch Bibliotheken
6.5.2.1 Die „Kataloganreicherung“ mit Coverabbildungen
6.5.2.2 Lizenz-Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
6.5.3 Wiedergabe von Buchcovern zur Vorstellung von Neuerwerbungen und Buchrezensionen
6.5.4 Wiedergabe von Buchcovern und weiteren Abbildungen zur Ankündigung von Veranstaltungen
6.5.4.1 Sinn und Zweck der Regelung
6.5.4.2 Abbildungen zur Ankündigung von Ausstellungen
6.5.4.3 Buchcover-Wiedergabe zur Ankündigung von Lesungen
6.5.5 Anfertigung und Verbreitung von Ausstellungskatalogen
6.5.5.1 Vertragliche Lizenzen
6.5.5.2 Gesetzliche Lizenz „Katalogbildfreiheit“
6.6 Lizenzen der Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
6.7 Lizenzen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werte
6.7.1 Erweiterter Anwendungsbereich für Kulturerbe-Einrichtungen
6.7.2 Lizenzerwerb bei nicht verfügbaren Werken über Verwertungsgesellschaften
6.7.2.1 Begriff „kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung“
6.7.2.2 Merkmal der Unzumutbarkeit
6.7.2.3 Zweck der Regelungen
6.7.2.4 Erstreckung der Lizenz auf verwandte Schutzrechte
6.7.2.5 Begrenzung der Privatautonomie außenstehender Urheber und Urheberinnen
6.7.2.6 Vergütungen der Nutzungen
6.7.2.7 Eintragung nicht verfügbarer Werke
6.7.3 Voraussetzungen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werke gemäß
61d UrhG
6.8 Lizenz zur Nutzung verwaister Werke
6.8.1 Gesetzliche Lizenz zur Nutzung verwaister Werke
6.8.2 Verwaiste Werke und die vertragliche Lizenz mit erweiterter Wirkung
6.9 Bildnachweise und ihre Bestandteile
6.9.1 Anerkennung der Urheberschaft
6.9.2 Gesetzliche Pflicht zur Nennung der Quelle
6.9.3 Ausführung der Bildnachweise
6.10 Vergütung der gesetzlichen und vertraglichen Nutzungen
6.10.1 Vergütungsansprüche gesetzliche Lizenzen
6.10.2 Vergütungspraxis über Verwertungsgesellschaften
6.10.2.1 Vergütungen bei gesetzlich erlaubten Nutzungen
6.10.2.2 Vergütungen bei vertraglichem Lizenzerwerb
7 Personenfotos - „Recht am Bild“ und Datenschutz
7.1 Datenschutz bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.1.1 Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit „öffentliche Einrichtungen“
7.1.1.1 Ist die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur gelockert?
7.1.1.2 Erfordernis der Themenkompetenz
7.1.1.3 Äußerungskompetenz kraft partieller Grundrechte
7.1.2 Kommunikationsrechte privater Einrichtungen
7.2 Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.1 Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage
7.2.2 Anzuwendende Datenschutzgesetze bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.3 Praktikabilität einer Rechtsgrundlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.3.1 Fotos von Beschäftigten
7.2.3.2 Veranstaltungsfotografie
7.2.3.3 Image- und Werbeproduktionen
7.2.4 Zulässigkeit der praktikablen Rechtsgrundlage
7.2.4.1 Einwilligungen
7.2.4.2 Spezialfall der Einwilligungen unter Berücksichtigung der Open-Content-Nutzungen
7.2.4.3 Model-Verträge und Verträge mit Vortragenden
7.2.4.4 „Interessen-Rechtsgrundlagen“
7.2.4.5 Fotos verstorbener Personen
7.2.5 Umsetzungen der Informationspflichten
7.2.5.1 Informationspflichten und die Einwilligungserklärung
7.2.5.2 Informationspflichten bei Model-Verträgen
7.2.5.3 Informationspflichten bei Interessen-Rechtsgrundlagen“
7.3 Rechtsgrundlagen bei der Arbeit mit Personenfotos in der Lehre, Wissenschaft und Kunst
7.3.1 Anwendbare Datenschutzregelungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur bei Anfertigung und Nutzung von Personenfotos
7.3.1.1 Privilegien im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur
7.3.1.2 Begünstigte der Lockerungen von datenschutzrechtlichen Regelungen
7.3.1.3 Überblick zu den privilegierenden Erlaubnissen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur
7.3.2 Fallkonstellationen und Lösungen im Rahmen von Kunst und Forschung
7.3.2.1 Beispielfall Fotoexkursion der Studierenden
7.3.2.2 Beispielfall Forschungsarbeit mit historischen Fotos zu „Kinderbetreuung in der DDR“
7.3.2.3 Beispielfall Passanten im Architekturfoto
7.3.3 Videoschaltungen zum Zweck der Lehre
7.3.3.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Unterricht – Stellungnahme des LfDI
7.3.3.2 Einsatz geschäftsmäßig erbrachter Videokonferenzdienste – Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW
7.4 Rechtsgrundlagen zur Langzeitarchivierung von Personenfotos
7.4.1 Archivierung im „berechtigten Interesse“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO
7.4.2 Praxis: Einwilligung und Informationspflichten
7.4.3 Fotoarchivierung aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten ist keine Lösung
7.4.4 Lösung zur Archivierung der Fotodaten gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DSGVO – „freie Meinungsäußerung und Information“
8 Gewerbliche Schutzrechte bei der Arbeit mit Grafiken, Videos und Fotos
8.1 Fremde Marken im Bild
8.1.1 Die Marke darf grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Inhabers in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden
8.1.2 Duldung der Nutzung bei überwiegenden Kommunikationsrechten der Verwender
8.1.3 Markenrechtsverletzung
8.1.4 Marken in Open-Content-Publikationen
8.2 Fremde Designs im Bild
8.2.1 Designschutz schließt auch Abbildungen fremder Gestaltungen ein
8.2.2 Abbildungen geschützter Designs im kommerziellen Kontext
8.2.3 Abbildungen fremder Designs zum Zweck der Lehre und als Zitat
8.3 Urheberrechtlicher Schutz von Produktgestaltungen
8.4 Unternehmenspersönlichkeitsrecht

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