Responsive Rechtssoziologie ¿ Theoriegeschichte in systematischer Absicht

Soziologische Theorie des Rechts 1
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486 g
Format:
210x148x21 mm
Beschreibung:

Dr. phil. Alfons Bora, Ass. iur., ist Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld.
Dieses Open-Access-Buch stellt einen theoriegeschichtlich fundierten Entwurf einer responsiven Rechtssoziologie dar. Er beruht auf der in der rechtssoziologischen Forschung gewonnenen Überzeugung, dass die Soziologie mehr über das Recht zu sagen hat, als sich an ihrer disziplinären Oberfläche erkennen lässt und als sie sich in ihren Selbstbeschreibungen zubilligt. Responsive Rechtssoziologie kann, so die These, als rechtssoziologischer Praxisdiskurs auf Grundlage wissenschaftlicher Autonomie der Soziologie formuliert werden. Responsivität bezeichnet dann eine Form von Interdisziplinarität, die nicht auf die bloße Aufnahme soziologischer Erkenntnisse durch die Jurisprudenz hinausläuft, sondern eine symmetrische Anlage der wechselseitigen Beziehungen ins Auge fasst.
Soziologische Theorie und Recht.- Institution und Reflexion - Die Schwäche der Rechtssoziologie und die Semantik der Interdisziplinarität.- Der Gründungsmythos der Interdisziplinarität und die Asymmetrie der Reflexionstheorie.- Responsive Interdisziplinarität - Aufbrüche und ungenutzte Chancen.- Asymmetrische Reflexionstheorien: Der Abschied der Soziologie vom Recht.- Potenziale einer responsiven Rechtssoziologie.

Dieses Open-Access-Buch stellt einen theoriegeschichtlich fundierten Entwurf einer responsiven Rechtssoziologie dar. Er beruht auf der in der rechtssoziologischen Forschung gewonnenen Überzeugung, dass die Soziologie mehr über das Recht zu sagen hat, als sich an ihrer disziplinären Oberfläche erkennen lässt und als sie sich in ihren Selbstbeschreibungen zubilligt. Responsive Rechtssoziologie kann, so die These, als rechtssoziologischer Praxisdiskurs auf Grundlage wissenschaftlicher Autonomie der Soziologie formuliert werden. Responsivität bezeichnet dann eine Form von Interdisziplinarität, die nicht auf die bloße Aufnahme soziologischer Erkenntnisse durch die Jurisprudenz hinausläuft, sondern eine symmetrische Anlage der wechselseitigen Beziehungen ins Auge fasst.

 

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