Die Enteignung

Historische, vergleichende, dogmatische und politische Perspektiven auf ein Rechtsinstitut
 HC runder Rücken kaschiert
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241x160x23 mm
Beschreibung:

Umfassende Darstellung des Themas
Teil I Rechtsgeschichte: Mathias Schmoeckel, Omnia sunt regis: Vom allgemeinen Eigentum des Königs zur Enteignung des Bürgers. Ein Überblick zur Geschichte der Enteignung bis zum 18. Jahrhundert.- Foroud Shirvani, Entwicklung des Enteignungsrechts vom frühen 19. Jahrhundert bis zur Weimarer Reichsverfassung.- Teil II Internationales und europäisches Recht: Burkhard Schöbener, Internationales Recht: Enteignung und Entschädigung im Systemvergleich.- Angelika Nußberger, Enteignung und Entschädigung nach der EMRK.- Teil III Enteignung und Grundgesetz: Wolfgang Schlick, "Nassauskiesung" und ihre Folgen - Wirkungsgeschichte einer Entscheidung.- Matthias Cornils, Der Begriff der Enteignung - Rückschritt als Fortschritt?.- Joachim Lege, Die ausgleichspflichtige Inhalts  und Schrankenbestimmung: Enteignung zweiter Klasse?.- Lerke Osterloh, Was bleibt vom enteignungsgleichen und vom enteignenden Eingriff?.- Judith Froese, Entschädigung und Ausgleich.- Teil IV Rechtspolitik: Otto Depenheuer, Verborgener Sinn und latentes Potential - Die Enteignungsentschädigung als normatives Gebot, pragmatische Problemlösung oder verführerisches Paradigma?.
Dieses Buch beleuchtet das traditionsreiche Rechtsinstitut der Enteignung aus unterschiedlichen Perspektiven in systematischer Absicht. Rechtsgeschichtliche und verfassungshistorische Aspekte der Enteignung ermöglichen eine erfahrungsgesättigte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Rechtsinstitut, der rechtsvergleichende Blick auf die verschiedenen international- und europarechtlichen Implikationen des Enteignungsrechts lässt die Gemeinsamkeiten wie Besonderheiten des nationalen Rechts erkennen. Auf dieser Grundlage kann das grundgesetzliche Institut der Enteignung dogmatisch vermessen und kritisch hinterfragt werden. Dadurch lassen sich Entwicklungslinien sowie neue Perspektiven aufzeigen und die wissenschaftliche Diskussion dieses Rechtsinstituts auf der Höhe der Zeit halten.

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