StGB - Strafgesetzbuch

Praxiskommentar
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967 g
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186x128x55 mm
Beschreibung:

Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor und Leiter der Abteilung Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Dr. Marianne Johanna Hilf ist Universitätsprofessorin und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern. Dr. Cathrine Konopatsch ist Oberassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern. Dr. Florian Messner ist Universitätsassistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Klaus Schwaighofer ist Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Dr. Stefan Seiler ist Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg. Dr. Alexander Tipold ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien.
Das StGB gilt in seinen Grundzügen seit mittlerweile mehr als 40 Jahren. Mit zahlreichen Novellen, vor allem mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015, wurde versucht, das Gesetz an die geänderten Wertvorstellungen der Gesellschaft anzupassen. Bei so mancher Novellierung ging es dabei allerdings nicht nur um sachliche Notwendigkeiten.

Die Autorinnen und Autoren des vorliegenden Kommentars stammen aus dem universitären Bereich. Es gehört zu ihren Aufgaben, die geltende Rechtsmaterie zu vermitteln, die Entscheidungspraxis zu kommentieren und zu einer Weiterentwicklung des Strafrechts beizutragen. Das vorliegende praxisnah bearbeitete Werk soll dies unterstützen und dem Leser einen raschen Überblick über Rechtsprechung und Meinungsstand zu den Bestimmungen des StGB verschaffen.

Der Kommentar basiert auf der am 1. September 2017 geltenden Rechtslage. Literatur und Rechtsprechung, die bis zum 30. Juni 2017 zugänglich waren, wurden eingearbeitet. Für den Inhalt der einzelnen Bestimmungen sind die jeweiligen Bearbeiterinnen und Bearbeiter verantwortlich.

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