Der medienrechtliche Auskunftsanspruch gegen Strafverfolgungsbehörden

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Dr. iur. Steffen Rittig, LL.M. ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Zuvor war er in einem rheinland-pfälzischen Ministerium sowie an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und als Rechtsanwalt tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind das öffentliche Medienrecht, das Strafrecht, das Strafverfahrensrecht und Teilbereiche des Beamtenrechts.
Der Autor geht der Frage nach, inwieweit den in- und ausländischen Medien ein verfassungsunmittelbarer und/oder ein gesetzlicher medienbezogener Auskunftsanspruch speziell gegen Strafverfolgungsbehörden zusteht. Die Ausführungen bleiben dabei nicht auf die Presse beschränkt, sondern umfassen auch den Anspruch des Rundfunks, der elektronischen Presse und sogar des Films. Erläutert werden das Grundgesetz sowie alle Landesmedien-, Landespresse- und Landesrundfunkgesetze, der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), die Polizei-Dienstvorschrift PDV 100, die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei, die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie diverse einschlägige Verwaltungsvorschriften, insbesondere die der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Dabei nehmen die Gründe zur Auskunftsverweigerung und zur Auskunftsverkürzung breiten Raum ein. Die außergerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs wird ebenso beleuchtet wie auch dessen gerichtliche Durchsetzung.

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