Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts. Ein dialogischer Kommentar

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ISBN-13:
9783787343317
Veröffentl:
2023
Erscheinungsdatum:
16.01.2023
Seiten:
1134
Autor:
Pirmin Stekeler
Gewicht:
846 g
Format:
193x123x43 mm
Serie:
Philosophische Bibliothek
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Pirmin Stekeler lehrte bis 2021 als Professor für Theoretische Philosophie an der Universität Leipzig. Er zählt zu den wichtigsten Hegelkennern der Gegenwart. Besondere Aufmerksamkeit fanden seine Dialogischen Kommentare der »Phänomenologie des Geistes« (PhB 660 a/b), der »Grundlinien der Philosophie des Rechts« (PhB 740) und der »Wissenschaft der Logik« (PhB 690-692). Gegen Ansichten der Analytischen Philosophie hält Stekeler die Texte von Hegel, Nietzsche und Heidegger für bedeutsame Beiträge zu einer philosophischen Logik der Sprache, des Denkens und sozialen Handelns.
Kaum ein Text der Philosophiegeschichte hat eine Übersetzung in heutige Ausdrucksformen so nötig wie Hegels »Rechtsphilosophie«. Der Band bietet nicht nur den vollständigen Hegel'schen Text, sondern auch eine gut lesbare, absatzweise Kommentierung durch Pirmin Stekeler. .Von Geist und Denken von Hegels »Rechtsphilosophie« sind wir durch eine bloß scheinbar gemeinsame Sprache getrennt wie sprichwörtlich England und die Vereinigten Staaten. Die Folge ist, dass Hegels Grundlegung aller Staats- und Sozialwissenschaften den einen zu konservativ, den anderen zu liberal ist, den einen als restaurativ, den anderen als sozialrevolutionär erscheint. Stekelers Kommentar zeigt dagegen, dass es Hegel in erster Linie um eine radikale Säkularisierung jedes Grund- und Verfassungsrechts samt zugehöriger Ethik und Moral geht. Wir können uns weder mit einem Gesetz beruhigen, das mythisch, d. h. rein verbal, auf einen Gott zurückgeführt wird, noch mit einem »Naturrecht« oder einer »Vernunftmoral«. Die Aufgabe ist vielmehr, alle normativen Rechte und Pflichten als Antworten auf Probleme freier Kooperation und damit als notwendige Bedingungen freien Personseins explizit zu machen. Hegels freiheitspraktische Begründung des Staates im Sinn des Gesamts aller öffentlichen Angelegenheiten der res publica beginnt daher unter dem Titel eines abstrakten Rechts mit ganz allgemeinen handlungstheoretischen Selbstverständlichkeiten. Es folgt eine radikale Kritik an der bloß subjektiven Moral Kants und eine Explikation der grundlegenden Praxisformen der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft mit ihrem vertragsgestützten Austausch von Leistungen.

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