Beschreibung:
In Köln unterrichtet Professor Christian von Coelln. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie für Wissenschafts- und Medienrecht.
Landesbehörden und -gerichte, die Gesetze des Bundes anwenden, sind an die Grundrechte ihrer Landesverfassungen gebunden. Dies ist ebenso stark umstritten wie die Frage nach einer entsprechenden Kontrollkompetenz der Landesverfassungsgerichte. Überwiegend wird allenfalls solchen Landesgrundrechten Relevanz bei der Anwendung des Bundesrechts eingeräumt, die mit identischem Inhalt auch im Grundgesetz verbürgt sind und die das gerichtliche Verfahren betreffen. Die Arbeit zeigt, daß diese Sichtweise zu restriktiv ist.
Normenkollisionen sind ausgeschlossen, sofern ein Landesgrundrecht im Vergleich mit dem Grundgesetz weniger oder gleichviel Schutz verbürgt. Der Weg zum Landesverfassungsgericht steht dem Bürger damit prinzipiell offen. Bei über das Grundgesetz hinausgehenden Landesgrundrechten sind Kollisionen möglich, aber keinesfalls zwingend. Das Werk zeigt abschließend auch prozessuale Konsequenzen auf. Beispielsweise kann der Bürger vor dem Landesverfassungsgericht mehr Rechtsschutz erreichen als vor dem Bundesverfassungsgericht.