Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017

Zu jeder Zeile der Steuererklärung die richtige Erklärung. Mit amtlichen Vordrucken und Einkommensteuertabelle. Ausführungen zu Grundsatzfragen und Steuerersparnismöglichkeiten. Hinweise auf Rechtsänderungen 2018. Tipps zur Nutzung von 'ElsterFormular'
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Beschreibung:

Engert, Robert
Oberamtsrat und Dipl.-Finanzwirt (FH) Robert Engert war langjährig als Sachbearbeiter im Einkommensteuerreferat der Oberfinanzdirektion Karlsruhe tätig. Er ist Oberamtsrat in der Finanzverwaltung Baden-Württemberg. In den zuständigen Bund-/Ländergremien wirkt er u.a. an der inhaltlichen Gestaltung der Steuererklärungsformulare mit. Außerdem ist er Referent bei Fortbildungsseminaren.
Simon, Winfried
Dipl.-Finanzwirt Winfried Simon, Regierungsrat, ist langjährig als Sachbearbeiter im Lohn- und Einkommensteuerreferat des Landesamts für Steuern, Koblenz tätig; in den zuständigen Bund-/Ländergremien wirkt er u.a. an der inhaltlichen Gestaltung der Steuererklärungsformulare mit; er ist Autor von diversen Broschüren zum Lohnsteuerrecht und Referent bei Fortbildungsseminaren.

Ulbrich, Frank
Regierungsrat und Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.-Kaufmann Frank Ulbrich war Leiter des Ertragsteuerreferats der Thüringer Landesfinanzdirektion in Erfurt; er ist Dozent an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Steuer in Gotha und wirkte u.a. in den zuständigen Bund-/Ländergremien an der inhaltlichen Gestaltung der Steuererklärungsformulare mit.
Rechtsstand: 1. November 2017
Teil I: Erläuterungen zu den Vordrucken

Teil II Überblick über wichtige Steuerersparnismöglichkeiten und Einzelfragen grundsätzlicher Art
Wer nach Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare, Möglichkeiten zur Steuerersparnis und nützlichen Tipps rund um das Steuerprogramm der Finanzverwaltung "ElsterFormular" sucht, der wird hier fündig. Die Anleitung berücksichtigt die aktuelle Rechtslage mit Stand November 2017 . Hinweise auf Änderungen in 2018 helfen dabei, frühzeitig die Weichen für die kommende Steuerplanung zu stellen.

Mit den amtlichen Erklärungsvordrucken sowie der Einkommensteuer-Grund- und Splittingtabelle .

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