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Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen

Kommentar der §§ 1-3, 10-17, 23-38, 39-51, 57, 59-67, 87-99, 110-117 LMG NRW mit kostenlosen Ergänzungen
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Erstmalige Kommentierung von Vorschriften des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen Verfasst wurden die Kommentierungen von Juristen, die im Wesentlichen aus Nordrhein-Westfalen kommen und dort arbeiten. Sie gehören zur Richter- und Anwaltschaft, arbeiten für Medienunternehmen und in der Wissenschaft sowie für die Medienaufsicht. Sie repräsentieren damit die Vielfalt der Medienlandschaft des Landes. Die Autoren sind ganz überwiegend Praktiker, die mit wissenschaftlichem Anspruch und mit dem Blick für die Fragen der Praxis kommentiert haben. Damit ist auch die Zielrichtung des Kommentars klar: Er soll juristische Unterstützung bieten für die vielen Anwender des LMG in Behörden, Institutionen, Medienhäusern, Kanzleien etc. Da für das Jahr 2014 eine Novelle des zuletzt 2009 geänderten LMG geplant ist, erscheinen die bereits vorliegenden Kommentierungen (

1-3, 10-17, 23-38, 39-51, 57, 59-67, 87-99, 110-117) in einer E-Book-Version des Werkes. Auf diese Weise kann die geleistete Arbeit schon Eingang in die Erwägungen zur Novelle finden. Für die noch nicht bearbeiteten Vorschriften sind Autoren gewonnen, die mit der Kommentierung der ausstehenden Vorschriften befasst sind. Was fehlt, soll zeitnah folgen. Zudem soll die Kommentierung des LMG um eine solche des WDR-Gesetzes ergänzt werden. Damit werden dann erstmalig die beiden maßgeblichen Gesetzeswerke für die privaten und die öffentlich-rechtlichen Medien in NRW in einem Werk kommentiert sein.

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