Compliance

Aufbau - Management - Risikobereiche
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1428 g
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245x176x34 mm
Beschreibung:

Dr. Markus Böttcher promovierte bei Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Hans Engelhardt an der Ruhr-Universität in Bochum. Er ist derzeit als Vertriebsleiter für Mannesmann Dematic (Shanghai) Co., Ltd. tätig.
Britta Bannenberg, Prof. Dr., geboren 1964, April 2002 bis Februar 2008 Professorin für Kriminologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Bielefeld; seit Februar 2008 Professorin für Kriminologie in Giessen.
Forschungsschwerpunkte: Gewaltkriminalität und Kriminalprävention, Täter-Opfer-Ausgleich; Gewalt an Schulen; sogenannte Amokläufe und Bedrohungen insbesondere an Schulen; wirksame kriminalpräventive Maßnahmen.
juris Dokumenttyp Handbuch
Welche Folgen sich aus der Verletzung rechtlicher und betriebsinterner Compliance-Vorschriften ergeben können, zeigen täglich die Wirtschaftsnachrichten. Nicht nur finanzielle Schäden, auch Imageverluste sind für die betroffenen Unternehmen unabwendbar. Hinzu kommt, dass die Haftungs- und Strafvorschriften ständig verschärft werden und global tätige Unternehmen internationale Rechtsordnungen beachten müssen.

Das Handbuch zeigt mit vielen Beispielen und Mustern Problembereiche auf, identifiziert Handlungsnotwendigkeiten und gibt Verhaltensempfehlungen.

Es bietet:

- einen Überblick über die Rechtsordnungen im europäischen Raum und USA
- die notwendige Rechtssicherheit bei der Definition der Compliance-Ziele
- Hilfe beim Aufbau einer Compliance-Abteilung und der Ernennung eines Compliance-Officers
- eine praktische Anleitung zur Umsetzung des Compliance-Programms im Unternehmen, von der Aufklärung und Ausbildung des Vorstands und der Belegschaft bis hin zur Kontrolle einschließlich der Prüfung von Compliance-Management-Systemen nach IDW PS 980
- eine Einführung in das Risikomanagement und die Erläuterung der Risikobereiche, die in ein Compliance-Programm eingehen sollten, z. B. Arbeitsrecht, Dokumentenmanagement, Intellectual Property oder Insiderhandel
- die Darstellung der Wechselwirkungen zwischen Compliance und Strafrecht bzw. Compliance und Aufsichtsrecht.

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