18040 Norm zur Barrierefreiheit im Fokus des Bauordnungsrechts.

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Die Besonderheiten der neuen Normierung, welche die vorangegangen Normen DIN 18024 Teil 1 und Teil 2 sowie DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 nicht vollständig, sondern nur teilweise ersetzen, deren Einführung als technische Baubestimmung in den einzelnen Bundesländern und die Verankerung des Begriffs Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht sowie der Begriff "unverhältnismäßiger Mehraufwand" und dessen unterschiedliche Anwendung in den einzelnen Bundesländern, werden thematisiert.
18040 Norm zur Barrierefreiheit im Fokus des BauordnungsrechtsDie neue (zweigeteilte) Norm DIN 18040 zum Barrierefreien Bauen liegt vor. In der vorliegenden Publikation werden die Besonderheiten der neuen Normierung, welche die vorangegangen Normen DIN 18024 Teil 1 und Teil 2 sowie DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 nicht vollständig, sondern nur teilweise ersetzen, deren Einführung als technische Baubestimmung in den einzelnen Bundesländern und die Verankerung des Begriffs Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht sowie der Begriff "unverhältnismäßiger Mehraufwand" und dessen unterschiedliche Anwendung in den einzelnen Bundesländern thematisiert.
Der Bewertungssachverständige wird in Zukunft Teile der zurückgezogenen Normen und teilweise die neue Normierung verwenden und sich demnach zwischen den Normen bewegen müssen. Rechtlich ein sehr unbefriedigender Zustand und eine besondere Schwierigkeit in der gutachterlichen Tätigkeit. Zudem werden die sogenannten "Begleitnormen" (DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum und DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum) besprochen und deren Verbindlichkeit und Anwendung diskutiert.
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30. Januar 2012
Die neue (zweigeteilte) Norm DIN 18040 zum Barrierefreien Bauen liegt vor. In der vorliegenden Publikation werden die Besonderheiten der neuen Normierung, welche die vorangegangen Normen DIN 18024 Teil 1 und Teil 2 sowie DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 nicht vollständig, sondern nur teilweise ersetzen, deren Einführung als technische Baubestimmung in den einzelnen Bundesländern und die Verankerung des Begriffs Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht sowie der Begriff "unverhältnismäßiger Mehraufwand" und dessen unterschiedliche Anwendung in den einzelnen Bundesländern thematisiert.
Der Bewertungssachverständige wird in Zukunft Teile der zurückgezogenen Normen und teilweise die neue Normierung verwenden und sich demnach zwischen den Normen bewegen müssen. Rechtlich ein sehr unbefriedigender Zustand und eine besondere Schwierigkeit in der gutachterlichen Tätigkeit. Zudem werden die sogenannten "Begleitnormen" (DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum und DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum) besprochen und deren Verbindlichkeit und Anwendung diskutiert.

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