Gesetzgebung als Herrschaftstechnik

Eine Studie auf der Grundlage von Michel Foucaults Werk "Die Wahrheit und die juristischen Formen"
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160 g
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213x156x8 mm
Beschreibung:

Einleitung1 Einführung in die Disziplinargesellschaft Michel Foucaults2 Die Gesellschaft, das Gesetz und die Macht: Die gegenseitige Abhängigkeit der Begriffe und deren Definition2.1 Die Gesellschaft2.1.1 Die Entstehung der Gesellschaft und die Rolle des Individuums2.1.2 Die Machtbeziehungen innerhalb einer Gesellschaft2.2 Das Gesetz2.2.1 Die Entstehung des Gesetzes innerhalb einer Gesellschaft2.2.2 Erste Alternative: Gesetz durch Macht?2.2.3 Zweite Alternative: Macht durch Gesetz?2.3 Die Macht2.3.1 Der Begriff der Macht im Zusammenhang mit der Natur2.3.2 Ein Versuch, den Begriff der Macht in Bezug auf die soziale Identität des Menschen, näher zu betrachten2.3.3 Dritte Alternative: Die gegenseitige Abhängigkeit der Begriffe Macht und Gesetz3 Die juristische Dimension der dogmatischen Darstellung von Gesellschaft, Gesetz und Macht3.1 Das Rechtsgut als dogmatisches Korrelat des Rechtsstaates3.1.1 Der historische Hintergrund des Rechtsgutbegriffs3.1.2 Die , die das Rechtsgut verkörpern sollte3.1.3 Das Individuum als Rechtsgutträger3.2 Die soziale Struktur nach dem dogmatischen Vorbild3.2.1 Ein kurzer historischer Rückblick in die Entwicklung des Staatsbegriffes3.2.2 Die Entstehung des Rechtsstaates im Zusammenhang mit derRechtsnorm und der Staatsgewalt3.3 Das Individuum im Rechtsstaat3.3.1 Die Gegenüberstellung der Rechtsdogmatik und des Individuums3.3.2 Die Beziehung des Individuums mit dem Gesetz in der heutigen Gesellschaft, bzw. im heutigen Rechtsstaat4 Stellungnahme - Die Gesetzgebung als Herrschaftstechnik4.1 Die dogmatische Untermauerung sozialen Geschehens4.2 Dogmatismus und Christentum - Foucaults Machtheorie4.3 Gesetzgebung - Disziplinargesellschaft4.4 KonsequenzenLiteraturverzeichnis
"Ich bitte euch, diese Gesetze zu befolgen, auch wenn sie nicht für euch gemacht worden sind, denn nur so besteht eine Chance, die ärmeren Klassen zu kontrollieren und zu überwachen" (Foucault, Die Wahrheit und die juristischen Formen). Mit diesen Worten des Bischofs von Llandaff aus dem Jahre 1804 untermauert Michel Foucault seine These zur Entstehung der Disziplinargesellschaft. Doch der Theorie fehlt es an rechtlicher Fundierung. Gleichwohl lässt sich die Beziehung zwischen Macht und Wissen als Meilenstein für die Etablierung der Rechtsordnung belegen. Dass die rechtliche Ordnungsart nur durch dogmatische Konstruktionen gefestigt wurde, ist kein Geheimnis. Begriffe wie Rechtsgut und Rechtsstaat führen uns zu historisch wichtigen Stationen rechtlicher Denkansätze und lassen eine Art Glauben an den Inhalt dogmatisch festgelegter Rechtsbegrifflichkeiten diagnostizieren, der den Dogmatismus als Bestandteil der rechtlichen Ordnungsart akzentuiert. Ob dieser Glaube manipulativ wirken kann, hängt allein vom einsetzenden Subjekt und der sozialen Realität ab. So stellt sich die Frage, ob auch in Gesetzgebungsverfahren der Glaube an Normen mitgedacht wird: Ist er eine systemimmanente Komponente der rechtlichen Ordnungsart?

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