Schuld, Verantwortung und Determinismus im Strafrecht

Eine Grundlegung unter Bezugnahme auf die Neurowissenschaften
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In jüngerer Zeit wurde der alte Streit um Freiheit und Verantwortung von einigen Vertretern der Neurowissenschaften wieder aufgegriffen. Behauptet wird u. a., dass aufgrund der neuronalen Determination des Menschen Schuld dem Strafrecht nicht zugrunde gelegt werden dürfe. Die Arbeit legt dar, dass neuere Forschungsergebnisse der Neurowissenschaften den Determinismus nicht bewiesen haben, sodass weiterhin sowohl Indeterminismus als auch Determinismus in Bezug auf die menschliche Entscheidung möglich bleiben. Ausgehend von dem Ansatz, wonach unter einem Determinismus Freiheit und Verantwortung möglich sind, ist die Behauptung, dass das Strafrecht nicht auf Schuld und Strafe aufbauen dürfe, nicht zwingend. Maßgeblich ist, wie Freiheit, Verantwortung und Schuld begründet werden, also welchen Inhalt sie haben. Die Arbeit ist eine Grundlegung für einen agnostisch-deterministischen Schuldbegriff, der auf normativer Ebene einen Determinismus zugrunde legt und daneben die Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt stellt.

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