Der Begriff der praktischen Vernunft in der juristischen Argumentation

Zugleich ein Beitrag zur Rationalisierung und ethischen Legitimation von rechtlichen Entscheidungen unter Unsicherheitsbedingungen. Diss. Humboldt-Univ. Berlin 1999
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Der Begriff der praktischen Vernunft steht seit der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (E 49, 89 (143)) für den Anspruch auf Rationalität und juristischer sowie ethischer Legitimation von rechtlichen Entscheidungen unter Unsicherheitsbedingungen. Zur Verwirklichung dieses Anspruchs ist an das Entscheidungsverfahren anzuknüpfen und dieses zu strukturieren. Beiträge hierzu leisten: die aktuelle Risikoforschung, die Philosophie Kants, die Ethik, sowie die heutige Rechtstheorie, insbesondere die Diskursethik.
Der Begriff der praktischen Vernunft steht seit der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (E 49, 89 (143)) für den Anspruch auf Rationalität und juristische sowie ethische Legitimation von rechtlichen Entscheidungen unter Unsicherheitsbedingungen.Zur Verwirklichung dieses Anspruchs ist an das Entscheidungsverfahren anzuknüpfen und dieses zu strukturieren. Beiträge hierzu leisten: die aktuelle Risikoforschung, die Philosophie Kants, die Ethik, sowie die heutige Rechtstheorie, insbesondere die Diskursethik.Dr. Kristina Kastendieck, Jahrgang 1971, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Université de Lausanne, Schweiz. 1997-1999 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 1998 im Juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin.

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