Zu erwartende Neuerungen im deutschen Kreislaufwirtschaftsrecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (Stand 20. Mai 2020)
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Assessor jur. Ralf Ramin, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, 2002 Zweites juristisches Staatsexamen (OLG Brandenburg an der Havel), seit 2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht der Frankfurt University of Applied Sciences. Forschungsschwerpunkte: Umweltrecht mit Schwerpunkt Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrecht, Hochschulrecht. Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Technischen Universität Braunschweig.
Mit dem EU-Abfallpaket 2018 wurde die Abfallrahmenrichtlinie umfangreich novelliert. Zur Umsetzung der Neuerungen des Europäischen Abfallrechts müssen die entsprechenden Regelungen in das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht überführt werden. Mit dem Kabinettsentwurf vom Februar 2020 sollte dies "eins zu eins" bis möglichst Mitte des Jahres erfolgen.°°Ralf Ramin erläutert die beabsichtigten Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Stand: 20. Mai 2020) und unterzieht sie einer wertenden Betrachtung - von der verstärkten Produktverantwortung über die Neubestimmung von Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten (insbes. Papier, Metall, Kunststoff und Glas, Siedlungsabfälle) bis hin zu strengeren Getrenntsammlungspflichten für Abfälle zur Verwertung (Recycling).

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