Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen

Das Verhältnis zwischen Art. 87 und Art. 86 EG
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Die rechtliche Beurteilung öffentlicher Dienstleistungen und deren Finanzierung durch den EG-Vertrag steht in einem rechtlichen wie politischen Spannungsfeld. Der EG-Vertrag scheint dabei sowohl in den allgemeinen Vertragszielbestimmungen als auch in Art. 16 EG sowie in den zahlreichen Regel/Ausnahmetatbeständen der besonderen Vorschriften von einem vermeintlich "schizophrenen" Charakter geprägt zu sein.Ausgehend von einer Analyse der allgemeinen Ziel-/Mittel-Systematik des Vertrages und der Einordnung des Systems eines freien und unverfälschten Wettbewerbs als vorrangiges Instrument nicht aber Ziel "an sich", betrachtet die Arbeit dabei die beihilferechtlichen Implikationen unter besonderer Berücksichtigung des Art. 86 Abs. 2 EG. Die Struktur der Beihilfeordnung der EU ist dabei geprägt von einer wettbewerbsorientierten Interessenabwägung, die in einem erheblichen Widerspruch nicht nur zu der neueren Rechtsprechung des EuGH steht sondern auch zu einer weitgehenden Einbeziehung der "Superbereichsausnahme" des Art. 86 Abs. 2 EG. Dabei stellt die Beihilfeordnung unter besonderer Berücksichtigung einer an den Vertragszielen orientierten extensiven Auslegung des Art. 87 Abs. 3 c EG ein hinreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um einen vertragskonformen Ausgleich herbeizuführen.
Das Werk versucht, Art. 86 und 87 EG in den vorbezeichneten Spannungsfeldern im Zusammenhang zu erörtern und stellt somit für Wissenschaft und Praxis eine wesentliche Ergänzung der bestehenden Beurteilungsgrundlagen dar.

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