Elektrogesetz (ElektroG), Handkommentar

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Beschreibung:

Mit dem Gesetz zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten setzt die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien, diejenige über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und diejenige zur Verwendung bestimmter Stoffe (RoHS), in deutsches Recht um. Die Hersteller elektrischer und elektronischer Produkte werden verpflichtet, ihre Altgeräte getrennt von anderem Abfall zurückzunehmen und zu entsorgen. Die Pflicht zur Registrierung ist bereits am 01.05.2005 in Kraft getreten.Unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Normen liegt mit dem neuen Handkommentar zum Elektrogesetz eine präzise Kommentierung der Regelungen vor. Dies ist umso notwendiger, als das Gesetz eine schwer zu handhabende Vermischung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung vorsieht, auf die die gängigen Interpretationsmuster nur schwer passen.
Schon jetzt treten zahlreiche juristische Streitfragen auf. Diese betreffen:
- den Kreis der Verpflichteten (Hersteller, Vertreiber, Besitzer bzw. private- oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe bzw. -träger)
- das Kontrollsystem (Gemeinsame Stelle, Umweltbundesamt) oder
- die Finanzierung

Der Kommentar gibt hier zuverlässige Antworten für
- Kommunen und Aufsichtsverwaltungen
- Handel
- Rechtsanwälte
- Verwaltungsgerichte

Herausgeber - Professor Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger und Prof. Dr. Michael Fehling - wie Autoren - Rechtsanwalt Dr. Jörg Karenfort; Hans-Jochen Lückefett, Ministerialrat a.D., Tübingen; Ministerialdirigent Reinhard Schmalz, Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover - stehen für die Praxisorientierung des Werks.

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