Gesellschaftsrechtliche Publizität und Schutz personenbezogener Daten

Muß eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG mit kleinem Gesellschafterkreis ihren Abschluß vollständig offenlegen?
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Gewicht:
105 g
Format:
227x156x3 mm
Beschreibung:

Christian Starck, geb. 1937,em. Professor für öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen und Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen; 1991-2006 Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat die gesellschaftsrechtliche Publizität wesentlich gesteigert. Der Autor analysiert die neuen Offenlegungsvorschriften unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Datenschutzes.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat die gesellschaftsrechtliche Publizität wesentlich gesteigert. Die gesetzlichen Regelungen über die Offenlegung der Namen der Gesellschafter und der Geschäftsführer sowie von deren Gewinnen und Gehältern in Verbindung mit der elektronischen Abrufbarkeit über das Unternehmensregister betreffen in besonderer Weise Einpersongesellschaften und Gesellschaften mit sehr wenigen Gesellschaftern, die als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind.Der Autor analysiert die neuen Offenlegungsvorschriften unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Datenschutzes. Er zeigt auf, dass diese Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weder durch den Schutz der Gesellschafter noch der Gläubiger oder Arbeitnehmer gerechtfertigt werden können. Denn es gibt wirksamere Schutzinstrumente, die weniger stark eingreifen. Zur Herstellung von Markttransparenz und zur Integration des europäischen Binnenmarktes sind die Eingriffe nicht erforderlich und daher unzumutbar.
Am Ende der Abhandlung wird geschildert, wie gegen unangemessenes Publizitätsverlangen vorgegangen werden kann.

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