Fluggastrechte-Verordnung, Handkommentar

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558 g
Format:
206x137x24 mm
Beschreibung:

Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Inhaber des Lehrstuhles für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld.
Der europäischen Fluggastrechte-Verordnungkommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten; die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.Der neue Handkommentar bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge bei Fragen wie:
  • Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug?
  • Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig?
  • Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung?
  • Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus?Auf dem neuesten Standbezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik
  • der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise
  • des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern
  • des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges.Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
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