Der Kapitalzinssatz bei der Unternehmensbewertung

Basiszinssatz und Risikozuschlag aus betriebswirtschaftlicher Sicht und aus Sicht der Rechtsprechung. Überarb. Diss. Geleitw. v. Jens Wüstemann
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Dr. Volker Metz promovierte bei Prof. Dr. Jens Wüstemann am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Mannheim. Er ist als Beteiligungscontroller bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe tätig.
Die sachgerechte Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes - und seiner zentralen Bestandteile Basiszinssatz und Risikozuschlag - ist für die Unternehmensbewertung von großer Bedeutung. Allerdings fehlen anerkannte Methoden und Vorgehensweisen zu seiner eindeutigen und widerspruchsfreien Festlegung, sodass dieses Thema bei gerichtlichen Verfahren häufig den zentralen Streitpunkt bildet.Basierend auf der Analyse der betriebswirtschaftlichen Theorie identifiziert und diskutiert Volker Metz Grundsätze und Methoden, die zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes beitragen sollen. Hierbei werden insbesondere gängige Verfahren fundiert untersucht und es werden neue Lösungsansätze vorgestellt. Die intensive Auseinandersetzung mit der Sichtweise der Rechtsprechung zur Ermittlung des Basiszinssatzes und der Risikoprämie sowie die hierbei zutage tretenden Abweichungen von den identifizierten Grundsätzen zur Festlegung dieser Komponenten werden kritisch gewürdigt.
Problemstellung.- Basiszinssatz.- Risikoprämie.- Thesenförmige Zusammenfassung.
Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung schützen den Unternehmensbewerter und die Bewertungsadressaten gleichermaßen, indem sie ein Normensystem vorgeben, dass zu zweckgerechten Bewertungen führt. Ihre Ermittlung kann dabei nicht anders als bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung erfolgen: Einerseits sind sie deduktiv aus den Bewertungszwecken abzuleiten; anderseits ist ihre Konkretisierung immer auch wertungsabhängig, insbesondere hinsichtlich des Gewichts des Objektivierungsprinzips. Daher muss bei der Unternehmensbewertung im Rechtssinne auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, der diese Wertungen vorbehalten sind. Indes ist die Rechtsprechung selbst nicht in allen Fällen gefestigt genug, um einschränkungsfrei akzeptiert werden zu können, was der Dynamik der entsprechenden anerkannten Grundsätze der Betriebswirtschaftslehre geschuldet ist. Diese fruchtbare und spannungsreiche Interdisziplinarität wird insbesondere bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes evident, mit dem formal die Zukunftserträge diskontiert werden und dem materiell der Vergleich mit einem geeigneten Alternativobjekt entspricht: Der Basiszins wird in moderner Betrachtungsweise aus den Erwartungen der Marktteilnehmer, wie sie insbesondere in der Preisbildung zum jeweiligen Bewertungsstichtag zum Ausdruck kommen, abgeleitet. Die Hoffnung, in gleicher Weise vollobjektiviert und direkt den Risikozuschlag aus Marktdaten übernehmen zu können, muss allerdings enttäuscht werden; immerhin sind den ökonomischen Modellierungen und der Analyse empirischer Befunde bewertungseinschlägige Indikatoren zu entnehmen. Der Verfasser hat sich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung in einer bewundernswerten Schärfe der Analyse und Klarheit desAusdrucks angenommen.

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