Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex
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Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
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ISBN-13:
9783836614948
Veröffentl:
2008
Seiten:
54
Autor:
Andrea Lauterbach
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach
161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach
161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle.Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in
161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen.Es werden allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen.Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefasst.
Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach
161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach
161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle.Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine "Corporate-Governance-Debatte". Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in
161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen.Es werden allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen.Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefasst.

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