Kindeswohlgefährdung

Pflicht und Recht des Jugendamtes in die elterliche Sorge einzugreifen
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Anika Hannemann, Dr. paed.: Jahrgang 1973, Studium der Sozialpädagogik an der FH Dortmund, Studium der Pädagogik an der Uni Dortmund, Promotion 2003. Seit November 2005 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiter an der TU Berlin und übernimmt regelmäßig Verfahrenspflegschaften nach
50 FGG.
In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle in die Medien geraten, in denen insb. Kleinkinder durch verschulden der Eltern zu Tode gekommen sind. Damit hat ein - schon seit langen in der Fachdiskussion geführtes Thema - wieder neue Aktualität gewonnen: In welcher Form kommt die (öffentliche) Jugendhilfe ihrem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach? Was muss und was kann das Jugendamt tun, um die gefährdeten Kinder vor ihren Erziehungsberechtigten zu schützen? Neben der Darstellung der Familie und des Jugendamtes im historischen Kontext, wird auf die rechtlichen Grundlagen zu den Eingriffspflichten und -rechte des Jugendamtes, sowie zum Elternrecht eingegangen. Dem folgen diverse Dokumentationen von Kinder, die durch Unterlassen ihrer Eltern zu Tode gekommen sind, obwohl sie und ihre Eltern den Jugendämtern im Vorfeld bekannt waren.

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