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Betriebsführungsverträge und Unbundling im Energiesektor

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ISBN-13:
9783845292779
Veröffentl:
2018
Seiten:
348
Autor:
Konrad Adenauer
Serie:
25, Kartell- und Regulierungsrecht
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Der Verfasser untersucht im vorliegenden Werk die Frage, ob Betriebsführungsverträge im Rahmen der Entflechtung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, insbesondere auf der Verteilernetzebene, zur Anwendung kommen können.Bisher wird die sogenannte Pachtlösung favorisiert. Die Verwendung eines Betriebsführungsvertrages wird von der Literatur mit dem Argument abgelehnt, der Verteilernetzbetreiber sei stets den Weisungen des Verteilernetzeigentümers unterworfen. Hierin liege ein Verstoß gegen die Regelung des
7a Abs. 4 S. 5 EnWG.Der Verfasser macht deutlich, dass ein schuldrechtliches Weisungsrecht in relevanter Weise abbedungen werden kann. Gesellschaftsrechtlich unterliegt ein Betriebsführungsvertrag denselben Regelungen wie der bisher von der Literatur favorisierte Betriebspachtvertrag. Eine Delegation der Leitungsmacht des Leitungsorgans des Verteilernetzeigentümers auf den Verteilernetzbetreiber ist möglich, sie findet ihre Grenze, wenn das Fortführungsinteresse betroffen ist.
Der Verfasser untersucht im vorliegenden Werk die Frage, ob Betriebsführungsverträge im Rahmen der Entflechtung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, insbesondere auf der Verteilernetzebene, zur Anwendung kommen können.Bisher wird die sogenannte Pachtlösung favorisiert. Die Verwendung eines Betriebsführungsvertrages wird von der Literatur mit dem Argument abgelehnt, der Verteilernetzbetreiber sei stets den Weisungen des Verteilernetzeigentümers unterworfen. Hierin liege ein Verstoß gegen die Regelung des
7a Abs. 4 S. 5 EnWG.Der Verfasser macht deutlich, dass ein schuldrechtliches Weisungsrecht in relevanter Weise abbedungen werden kann. Gesellschaftsrechtlich unterliegt ein Betriebsführungsvertrag denselben Regelungen wie der bisher von der Literatur favorisierte Betriebspachtvertrag. Eine Delegation der Leitungsmacht des Leitungsorgans des Verteilernetzeigentümers auf den Verteilernetzbetreiber ist möglich, sie findet ihre Grenze, wenn das Fortführungsinteresse betroffen ist.

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