Beschreibung:
Autoreninfo: Hrsg. Angela Dageförde, im Rahmen der Schriftenreihe des forum vergabe e.V., in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl namhafter Autoren aus dem Vergaberechtsbereich.
Das Handbuch zum "Fachanwalt für Vergaberecht" - Praxiswissen kompakt!
Ihre Vorteile: - Behandlung aller anwaltsspezifisch relevanten Bereiche des Fachgebiets Vergaberecht Fokus auf die in
4 i. V. m.
14 FAO normierten besonderen Kenntnisse Handbuch, Nachschlagewerk und Arbeitsmittel in Einem Kompakt und umfassend Alle relevanten Verfahrensarten werden praxisnah mit Blick auf die Spezialisierung abgehandelt
Aus dem Inhalt: Anwaltsspezifische Abhandlung aller relevanten Bereiche des Fachgebiets Vergaberecht entsprechend den in4 i. V. m.14 FAO normierten besonderen Kenntnissen unter folgenden übergeordneten Themen:Einführung in die ThematikNationales VergaberechtEU-VergaberechtDie Vergabe von Liefer- und DienstleistungenDie Vergabe von BauleistungenDie Vergabe von freiberuflichen LeistungenSondervergaberechtDie Vergabe von Aufträgen in Sonderbereichen/-fällenZuwendungsrecht und öffentliches PreisrechtRechtsschutz für Bieter
Im Herbst 2015 ist der Fachanwalt für Vergaberecht "in Kraft getreten". Damit wurde für dieses spezielle Rechtsgebiet, das bislang lediglich Teil der besonderen Rechtsgebiete in den Fachanwaltschaften für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht war, eine eigene Fachanwaltschaft eingeführt.4 i. V. m.14 FAO normiert in diesem Zusammenhang die besonderen Kenntnisse, die von Anwälten bei der Antragstellung zur Erlangung des Fachanwaltstitels, sowie bei Erbringung der Nachweise darzulegen sind. Der Titel vermittelt nicht nur die "formalen" jeweiligen Voraussetzungen, was Antragstellung und Nachweise angeht, sondern dient angehenden Fachanwälten darüber hinaus als Arbeitsmittel und Nachschlagewerk, das den erforderlichen Stoff - immer mit Blick auf die Praxis - vermittelt.Mit seinem besonderen Praxisbezug ist das Buch aber auch den in der einschlägigen anwaltlichen Beratung oder in Vergabestellen, Rechtsämtern und Rechtsabteilungen tätigen Juristen eine Handreichung.