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Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?

Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht
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ISBN-13:
9783847000969
Veröffentl:
2013
Seiten:
193
Autor:
Gerd Brudermüller
Serie:
Beiträge zu Grundfragen des Rechts
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
NO DRM
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Dieser Band geht auf die gleichnamige Fachtagung des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2012 in Berlin zuruck, bei der rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbanden und der juristischer Praxis uber Wege hin zu einem partnerschaftlichen Eheguterecht diskutierten.Grundlage der Tagung waren konkrete Anforderungen an eine sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, die ein Expertenkreis erarbeitet hat. Die Errungenschaftsgemeinschaft soll sicherstellen, dass das wahrend der Ehe erworbene Vermogen tatsachlich beiden Partnern gehort. Nach dem derzeit geltenden gesetzlichen Guterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt - entgegen einer weit verbreiteten Annahme - das erworbene Vermogen wahrend der Ehe getrennt bei den Partnern. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der wahrend der Ehe einen geringeren Zugewinn hatte, einen Ausgleichsanspruch.
Dieser Band geht auf die gleichnamige Fachtagung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2012 in Berlin zurück, bei der rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der juristischer Praxis über Wege hin zu einem partnerschaftlichen Ehegüterecht diskutierten.Grundlage der Tagung waren konkrete Anforderungen an eine sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, die ein Expertenkreis erarbeitet hat. Die Errungenschaftsgemeinschaft soll sicherstellen, dass das während der Ehe erworbene Vermögen tatsächlich beiden Partnern gehört. Nach dem derzeit geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – das erworbene Vermögen während der Ehe getrennt bei den Partnern. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der während der Ehe einen geringeren Zugewinn hatte, einen Ausgleichsanspruch.

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