Das Verhältnis von Exekutivorganmitgliedschaft und Anstellung im schweizerischen und deutschen Kapitalgesellschaftsrecht

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In Deutschland wird zum Verhältnis zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Exekutivorganmitgliedern die sogenannte Trennungstheorie vertreten. Nach ihr bestehen grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rechtsverhältnisse, ein Organ- und ein Anstellungsverhältnis. In der Schweiz hingegen geht die vorherrschende Meinung in der Regel von einem einheitlichen Rechtsverhältnis bei Exekutivorganmitgliedern zu ihrer Gesellschaft aus. Es stehen sich somit auf den ersten Blick zwei Ansätze gegenüber. Doch hält dies einer näheren Betrachtung stand? Existieren bei Kollision von gesellschaftsrechtlichem und schuldrechtlichem Element nicht gerade auch Aufweichungen und Durchbrechungen? Erscheint einer der beiden Ansätze im Ergebnis vorzugswürdig? Anhand der verschiedenen Stadien der rechtlichen Beziehung (Begründung, laufendes Rechtsverhältnis, Beendigung) werden diese Fragen aufgegriffen und untersucht.

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