BGB, Kommentar Erbrecht (ErbR)

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Gewicht:
2006 g
Format:
247x175x57 mm
Beschreibung:

Ludwig Kroiß ist Direktor des Amtsgerichts Traunstein.
Der Expertenkommentar im ErbrechtUmsicht, vorausschauendes Denken und wirtschaftliches Gespür, aber auch Gerechtigkeitssinn und Fingerspitzengefühl erwarten Mandanten im Erbrecht.Mit Recht erwartet deshalb auch die erbrechtliche Praxis hochwertige Kommentarliteratur, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen geht. Nicht nur komplexe Pflichtteilsfragen, auch vermehrt Auslandsbezüge, steuerliche Auswirkungen und Kostenaspekte bestimmen Mandantengespräche ebenso wie die gerichtliche Auseinandersetzung.Diesen Anforderungen muss auch ein Kommentar genügen, der - wie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung - in der Beratungspraxis alle Sachfragen kompetent und gleichzeitig benutzerfreundlich aufbereitet:
  • Tiefgehende, übersichtliche und schlüssige Kommentierungen mit klaren Aussagen zu allen Praxisproblemen
  • Durchgehende Einbeziehung steuerlicher Fragen
  • Ausführliche Erläuterungen zu verfahrensrechtlichen und kostenrechtlichen Fragen
  • Gestaltungsempfehlungen und Hinweise auf Fallstricke
  • Länderberichte zur Unterstützung bei internationalen SachverhaltenDie in Anwaltschaft und Notariat bewährte Kommentierung des BGB-Erbrechts ist auch in der Neuauflage wieder das sichere Arbeitsmittel, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.Alle Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sind eingearbeitet:
  • Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
  • Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG).
  • die Bestimmungen aus dem FamFG zum Erbschein
  • digitaler Nachlass
  • Gesetz zur Änd. der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
  • Gesetz zur Bekämpfung von KinderehenDie Autorinnen und Autoren sind aus vielfältigen Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen bekannt, wirken bei Fachtagungen als Referenten mit und werden als Experten bei Gesetzesvorhaben angehört. Sie gelten zu Recht als führende Erbrechtsexperten und bringen neben ihren hervorragenden Fachkenntnissen langjährige Praxiserfahrung in die Kommentierungen ein.
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