Hinterbliebenengeld

Anspruchsgrundlagen | Durchsetzung | Muster. Mit Länderteil: Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien
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478 g
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229x153x19 mm
Beschreibung:

Mit dem Hinterbliebenengeld hat der Gesetzgeber die überfällige Anspruchsgrundlage auf Schmerzensgeld gegen den für die Tötung eines nahen Angehörigen Verantwortlichen geschaffen. Rechtsberater von Hinterbliebenen, aber auch des Schädigers, beteiligte Versicherungsunternehmen und die Justiz bewegen sich bei Anwendung und Auslegung der neuen Vorschrift des BGB auf neuem Terrain, das Risiken und Chancen birgt. Das neue Handbuchbehandelt die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung von Hinterbliebenengeld nimmt Stellung zur Konkurrenz des neuen Anspruchs im Verhältnis zu weiterbestehenden bisherigen Ansprüchen, etwa auf Ersatz des Schockschadensbietet einen ausführlichen prozessrechtlichen Teil mit Schwerpunkt auf die Themen Kreis der Anspruchsberechtigen sowie Anspruchshöheerläutert ausführlich und praxisnah das einschlägige Internationale PrivatrechtLänderberichte helfen bei Auslandssachverhalten - insbesondere im Verkehrsrecht: Bei Auslandsberührung kann sich je nach Gerichtstand wegen der Geltung von Rom-II-Abkommen und Haager Straßenverkehrsabkommen ein unterschiedliches materielles Recht ergeben, Instrumentarien des internationalen Zivilverfahrensrechts und des internationalen Privatrechts müssen beherrscht und umsichtig mit deutschem Prozessrecht verknüpft werden. Mit seiner Konzeption unterstützt das Werk im gesamten Verfahren durchÜbersichten zur Rechtsprechung zu bisherigen Rechtsinstituten Darstellung der Rechtsordnungen Österreichs, der Schweiz, Englands und Italiens, der dortigen Rechtsprechung einschließlich der zu Grunde liegenden Sachverhalte zur Unterstützung bei Auslandsunfällen und bei Auslegungsfragen zum neuen RechtMuster für vorgerichtlichen und prozessualen SchriftverkehrGebührenhinweise Die Autoren Mag.a Evelyn Gallmetzer, Leopold-Franzens Universität Innsbruck | Prof. Dr. Christian Huber, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, RWTH Aachen | Prof. Dr. Thomas Kadner Graziano, LL.M. (Harvard), Ordentlicher Professor für Privatrecht, Internationales, Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Genf | Dr. Jan Luckey, LL.M. LL.M., Richter am Oberlandesgericht, Köln | Prof. Andrew Tettenborn LL.M., Swansea University sind bekannte und durch zahlreiche Publikationen gerade auf diesem Gebiet ausgewiesene Autoren und als Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen bekannt.

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