Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze

Ergebnisse eines Pilotprojekts im Land Brandenburg
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Prof. Dr. Manfred Bornewasser hat einen Lehrstuhl für Sozialpsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie am Institut für Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
Grußwort1 Pilotprojekt im Land Brandenburg (Ilona Stolpe)1.1 Ausgangslage 1.2 Durchführung des Pilotprojekts 2 Videoüberwachung: Wie sie wirkt und was mit ihr erreicht werden soll (Manfred Bornewasser)2.1 Überwachung: Von der rationalen Handlungskontrolle durch die Person zur effektiven Sozialkontrolle2.2 Videoüberwachung als ein Instrument der Prävention: Abschreckung der Täter und Sicherheit für die Bürger2.3 Videoüberwachung in Brandenburg als präventives Instrument der Kriminalitätskontrolle 2.4 Literatur...................................................................3 Überprüfung der Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen(Franziska Schulz)3.1 Allgemeine Grundlagen 3.2 Evaluationen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung im3.3 Methodisches Vorgehen bei der Evaluation der Videoüberwachung im Land Brandenburg 3.4 Literatur 4 Ergebnisse der Evaluationsstudie im Land Brandenburg(Manfred Bornewasser, Franziska Schulz)4.1 Analyse der PKS- und PASS-Daten 4.2 Ergebnisse der Bürgerbefragung zu Sicherheitsempfinden, Viktimisierung und Akzeptanz 4.3 Ergebnisse zu Polizeibefragungen und Expertengesprächen4.4 Literatur5 Abschließende Würdigung der Befunde (Manfred Bornewasser)5.1 Videoüberwachung wirkt und hat die angestrebten Effekte zur Folge 5.2 Methodenkritische Anmerkungen 5.3 Literatur6 Videoüberwachung in Brandenburg - eine Bewertung aus rechtlicher Sicht (Claus Dieter Classen)6.1 Einleitung 6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der landesgesetzlichen Regelung 6.3 Die einzelnen Voraussetzungen der Videoüberwachung 6.4 Bedingungen und Folgen der Videoüberwachung 6.5 Fragen jenseits der normativen Regelung 7Land Brandenburg(Ilona Stolpe)7.1 Bericht der Landesregierung an den Landtag 7.2 Novellierungsentwürfe zur Videoüberwachung 7.3 Geltende gesetzliche Regelung Autorenangaben
Die Videoüberwachung stellt ein modernes Instrument der Sozialkontrolle dar. In den Händen der Polizei dient sie vornehmlich dazu, potentielle Täter von Straftaten abzuhalten und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.. In einem Pilotprojekt im Land Brandenburg wurde im Kontext einer Evaluationsstudie die Wirksamkeit der Videoüberwachung bestätigt. Kriminalität so zeigen die Befunde - wird durch Videoüberwachung unterdrückt, ohne dass es zu gravierenden Verdrängungseffekten kommt. Allerdings wird diese Wirkung nur dann erzeugt, wenn die Videoüberwachung in ein umfassendes Einsatzkonzept der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung integriert ist.
Videoüberwachung ist nicht unumstritten und bedarf der rechtlichen Legitimation. Diese wurde für das dargestellte Pilotprojekt vom Landtag des Landes Brandenburg eigens geschaffen. Vor dem Hintergrund der Evaluationsbefunde wurden nach Abschluss des Pilotprojekts die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der Videoüberwachung auf öffentlich zugänglichen Strassen und Plätzen weiter ausgearbeitet. Dieser Prozess wird ausführlich dokumentiert. Die Videoüberwachung darf so sagt es der neue Paragraph 31 des Brandenburgischen Polizeigesetzes - nur offen und an solchen Orten erfolgen, wo aufgrund von Lageerkenntnissen die Annahme gerechtfertigt ist, dass hier vermehrt Straftaten drohen. Gegenwärtig ist die polizeiliche Videoüberwachung an mehreren Orten im Land Bestandteil einer komplexen Strategie der Prävention und Kriminalitätsbekämpfung.

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