Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Ein Kurzkommentar. Das Sozialpartnermodell
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212x150x7 mm
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Margret Kisters-Kölkes ist seit langem als Rechtsanwältin und Beraterin speziell auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig und hält Seminare zum Arbeitsrecht ihres Fachgebietes ab. Zahlreiche Veröffentlichungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Die bAV-Welt wartet gespannt auf die Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Bis zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2018 bleibt nicht mehr viel Zeit. Deshalb bringen wir schon jetzt mit unseren drei renommierten bAV-Experten Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette Meissner einen Kurzkommentar heraus, der die Zusammenhänge im Reformgesetz für die Anwender in der Praxis nachvollziehbar macht.
Das geplante BRSG wird eine starke Zäsur zwischen der bisherigen betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem neuen Sozialpartnermodell mit sich bringen. Jeder, der sich im Geschäftsfeld der bAV bewegt, sieht sich einer weitreichenden Reform gegegüber. Es ist wohl nicht zu hoch gegriffen, wenn innerhalb der Branche von einem Paradigmenwechsel gesprochen wird.

Kern des BRSG ist das neue Sozialpartnermodell. Es erlaubt eine reine Beitragszusage und wird flankiert durch steuer-, aufsichts- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Das Reformgesetz hat aber auch Auswirkungen für die bisherige bAV-Welt, denn wenn das Gesetz wie geplant Anfang 2018 in Kraft tritt, bleibt nur wenig Zeit für die Umsetzung bei den Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebern wie auch den Versorgungsträgern.

Das Experten-Trio Kisters-Kölkes, Linden und Dr. Meissner hat sich schon nach der ersten Lektüre des umfangreichen Gesetzentwurfs dazu entschlossen, einen für die Praxis hilfreichen Kurzkommentar zu veröffentlichen. Dieser wurde so verfasst, dass auch die Anwender in der Praxis, z.B. Personaler, Betriebsräte, Verhandlungsführer der Sozialpartner, Berater, Asset-Manager u.v.a.m. die Zusammenhänge im Reformgesetz nachvollziehen können. Dabei hat jeder Autor seinen Themenbereich in einem eigenen Kapitel behandelt, um das BRSG aus unterschiedlichen Perspektiven bzw. die verschiedenen Rechtsgebiete betrachten zu können.

Aus dem Inhalt:
. Der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
. Das Versicherungsaufsichtsrecht
. Steuerrechtliche Inhalte
. Das Sozialversicherungsrecht
. Insolvenzsicherung

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