Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2017

Gesetze, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen
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642 g
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230x165x22 mm
Beschreibung:

Margret Kisters-Kölkes ist seit langem als Rechtsanwältin und Beraterin speziell auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig und hält Seminare zum Arbeitsrecht ihres Fachgebietes ab. Zahlreiche Veröffentlichungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet und wird u.a. geprägt durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dazu kommen Regelungen auch aus anderen Rechtsgebieten, wie z.B. Steuer-, Sozialversicherungs- oder auch Versicherungsaufsichtsrecht. Wie die Rechtsprechung zeigt, ist dabei z.B. auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von Bedeutung.
Auch in der 6. Auflage wollen die Herausgeberinnen Dr. Henriette Meissner und Margret Kisters-Kölkes demjenigen, der sich mit der bAV auseinandersetzt, eine praktikable und übersichtliche Arbeitsgrundlage an die Hand geben, in der die wesentlichen Rechtsvorschriften zusammengefasst sind. Dabei wird nicht nur das Arbeits- und Zivilrecht berücksichtigt, sondern auch das Handels- und Steuerrecht sowie das Sozialversicherungsrecht.

Mit dem Gesetz zum Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 wurde
16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG mit Wirkung ab dem 01.01.2016 geändert. Die weiteren in diesem Gesetz vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen treten erst zum 01.01.2018 in Kraft. Um den Nutzern dieser Textsammlung eine Vorausschau zu ermöglichen, werden die ab dem 01.01.2018 geltenden Fassungen in Fußnoten wiedergegeben. Der Gesetzgeber hat bewusst diesen zeitlichen Vorlauf gewählt, damit die Arbeitgeber auf die Änderungen im Betriebsrentenrecht noch rechtzeitig reagieren können.

Zum 01.01.2016 ist auch eine vollkommen neue Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Kraft getreten. Die aus diesem Gesetz ausgewählten Paragrafen sind in der jetzt geltenden Fassung abgedruckt. Die Sammlung der BMF-Schreiben wurde durch das BMF-Scheiben vom 10.07.2015 zur Auslagerung auf den Pensionsfonds ergänzt.

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