Der Sonderbeauftragte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Versicherungssektor

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Bürkle, JürgenRechtsanwalt Jürgen Bürkle ist seit 1995 Leiter der Konzern-Rechtsabteilung und seit 2005 Compliance-Officer der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.; er beschäftigt sich insbesondere mit Fragen aus den Bereichen Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht sowie aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht. Jürgen Bürkle ist Gründungs- und Vorstandsmitglied im Netzwerk Compliance e.V., einer branchenübergreifenden Vereinigung von mehr als 500 Compliance-Praktikern. Er hat eine Reihe von Beiträgen zum Versicherungsrecht und zum Thema Compliance, vor allem das Buch "Compliance in Versicherungsunternehmen" (Beck-Verlag) veröffentlicht.
Dieses Buch bietet eine systematische Aufarbeitung aller relevanten Rechtsfragen rund um die Bestellung und die Tätigkeit des Sonderbeauftragten der BaFin im Versicherungssektor. Behandelt wird die Rechtsfigur des Sonderbeauftragten sowohl unter aufsichtsrechtlichen als auch unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Dabei werden europarechtliche Vorgaben ebenso berücksichtigt wie grenzüberschreitende Konstellationen und Parallelregelungen in den anderen Finanzsektoren.Der Autor untersucht das Instrument des Sonderbeauftragten innerhalb des Arsenals der organbezogenen, unternehmensbezogenen und anteilseignerbezogenen Eingriffsmittel der BaFin. Alle diese Interventionsmöglichkeiten werden analysiert und in Bezug auf den Sonderbeauftragteneinsatz systematisch eingeordnet. Breiten Raum nimmt weiter die detaillierte Darstellung der einzelnen Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderbeauftragten ein. Vertieft behandelt wird hierbei die behördliche Ermessensausübung, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit.Bezüglich der Haftungsfragen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Haftungsbeschränkungen zugunsten des Sonderbeauftragten und der BaFin, beide jeweils vor dem Hintergrund des Aufsichtsrechts und der grundrechtlichen Schutzpflichten.Das Buch richtet sich an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie an Juristen von Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und Pensionsfonds im In- und Ausland, darüber hinaus an Mitarbeiter von Versicherungsaufsichtsbehörden, Wissenschaftler, Fachanwälte und Richter.

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