Praxishandbuch Arbeitsrecht

Beginn, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mit Musterformularen und Checklisten
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ISBN-13:
9783899528084
Veröffentl:
2017
Seiten:
1612
Autor:
Alfred Wurm
Gewicht:
2506 g
Format:
244x189x60 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Hopfner, SebastianRechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.Erdmann, Kay UweKay Uwe Erdmann ist Rechtsanwalt. Er begann seine berufliche Laufbahn als Syndikusanwalt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Im Jahr 2004 übernahm er die Leitung der Rechtsabteilung bei den Unternehmen der GLOBALE-Gruppe. Nachdem Herr Erdmann in den folgenden Jahren diverse weitere Funktionen in diesen Unternehmen, insbesondere die stellvertretende Leitung des Bereiches Personal und die Leitung der IT-Abteilung zusätzlich übernommen hatte, wurde er schließlich im Jahr 2009 in Geschäftsführung der Unternehmen berufen. Seine Geschäftsführungsbereiche umfassen heute insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Risikomanagement und Kapitalanlagen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit referierte er zu verschiedenen Wirtschaftsrechtsthemen und verfasste hierzu auch diverse Beiträge in Fachzeitschriften und -büchern. Zur Zeit erarbeitet er zusammen mit Prof. Dr. Schradin (Universität zu Köln) einen umfassenden Kommentar zum Versicherungsaufsichtsrecht und mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft, Herrn Dr. Hopfner, ein Praxishandbuch zum Arbeitsrecht.Heider, BenjaminDr. Benjamin Heider, LL.M. (Stellenbosch), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, München, sowie in der überregionalen Arbeitsrechts-Kanzlei Ruge - Krömer in Hamburg. Besondere Expertise besitzt Dr. Heider in den Bereichen betriebliche Altersversorgung, Kündigungsrecht, Umstrukturierung/Betriebsübergang sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München.Dr. Heider vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Ausschuss Betriebliche Altersversorgung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen und Inhouse-Schulungen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) durch. Er ist Autor zahlreicher Buch- und Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht.Kirsch, BetinaBetina Kirsch ist zugelassene Rechtsanwältin und Geschäftsführerin beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und Stationen bei einem IT-Startup sowie einer New Yorker Anwaltskanzlei arbeitet sie seit 2004 in der Rechtsabteilung des AGV und berät Versicherungsunternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie Sozialversicherungsrechts. Sie vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber in diversen Gremien der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Seit 2009 ist sie Mitglied der Geschäftsführung des AGV. Sie ist zudem Dozentin bei der Deutsche Versicherungsakademie (DVA) und führt regelmäßig Schulungen von Fach- und Führungskräften durch. Seit 2009 ist sie zudem ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht München.Kock, MartinDr. iur. Martin Kock, geboren am 27. September 1970 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Köln. Er absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg und promovierte gleichzeitig bei Prof. Peter Hanau an der Universität zu Köln in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Zunächst war Herr Dr. Kock als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie einer arbeitsrechtlichen Boutique tätig. Seit 2007 ist er als Syndicus in einem der großen Versicherungskonzerne Deutschlands tätig, aktuell als Leiter Arbeitsrecht in der Konzernrechtsabteilung. Daneben ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Köln sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius. Er veröffentlicht regelmäßig zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Fachzeitschriften und ist Autor im Beck'schen Online-Kommentar Arbeitsrecht sowie im AÜG-Kommentar von Prof. Dr. Gregor Thüsing.Diringer, ArndProf. Dr. Arnd Diringer lehrt an der Hochschule Ludwigsburg und leitet dort die Forschungsstelle für Arbeitsrecht. Er war zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Bayreuth und zugleich als Repetitor im Jur. Repetitorium Alpmann-Schmidt tätig. Später wurde er Leiter Zentrale Dienste Arbeits- und Tarifrecht der Asklepios Kliniken GmbH und war seit dieser Zeit auch als Rechtsanwalt tätig. Anschließend wechselte er zur Allianz Lebensversicherung AG, Fachbereich Personal-Leitung. Diese entsandte ihn zuletzt als Leiter Personal zur Protektor Lebensversicherung AG, der Auffanggesellschaft der dt. Lebensversicherungsbranche, bevor er als Professor an die Hochschule Ludwigsburg berufen wurde. Er ist Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.Hohenadl, TobiasTobias Hohenadl ist seit 2014 Syndikusrechtsanwalt beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (München). Daneben ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Hohenadl tätig. Hohenadl studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, an der er sein Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeitsrecht) mit großem Prädikat abschloss. Eine besondere arbeitsrechtliche Expertise besitzt Hohenadl in den Bereichen Beschäftigtendatenschutz, angestellter Außendienst, Vergütungsgestaltung, Arbeitsschutz und dem Betriebsverfassungsrecht. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München.Hohenadl vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Arbeitskreis Datenschutz und Arbeitsrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und in der Datenschutzkommission des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV). Außerdem ist er Dozent bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen für Führungskräfte sowie Betriebsräte durch.Koch, HartmutHartmut Koch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Während des Referendariats absolvierte er Stationen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und in einer Anwaltskanzlei in Los Angeles, USA. Bereits im Studium hat er sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und war im Anschluss zunächst 8 Jahre lang als Anwalt und später als Fachanwalt ausschließlich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht tätig. 2012 übernahm er in einem globalen Versicherungsunternehmen eine Stabsfunktion für Arbeitsrecht in 11 Jurisdiktionen in Europa. 2016 übernahm er zusätzlich die Personalleitung für Deutschland innerhalb einer globalen Matrixorganisation. Seit 2007 führt er bundesweit Schulungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht durch.Leydecker, PhilippDr. Philipp Leydecker ist Richter am Arbeitsgericht Hamburg. Nach seinem Studium und der Promotion an der Leibniz Universität Hannover und dem Referendariat in Hamburg hat er mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer namhaften Kanzlei gearbeitet, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Ab dem 01.06.2016 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Herr Dr. Leydecker veröffentlicht zu kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen sowie grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Themen. Er führt regelmäßig arbeitsrechtliche Schulungen und Seminare durch.Lützeler, MartinDr. Martin Lützeler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei CMS Hasche Sigle. Als Spezialist für HR Risk Management berät er deutsche und ausländische, multinationale Unternehmen in arbeitsrechtlichen Risikothemen, in Compliance-Angelegenheiten und vergleichbaren Fragen mit erhöhtem Haftungspotential. Daneben berät er auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und promovierte an der Universität Bonn und ist seit dem Jahr 2002 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied im Anwaltverein sowie im Arbeitsgerichts-Verband e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und Mitglied der International Bar Association.Dr. Lützeler veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften zu seinen Beratungsschwerpunkten und hält Vorträge und Seminare.
Das Praxishandbuch Arbeitsrecht ist in erster Linie ein Werk von Praktikern für Praktiker. Anders als die "akademischen" Handbücher kommen die Autoren hier schnell auf den Punkt. Sie geben den arbeitsrechtlichen Praktikern in Personal- und Rechtsabteilungen, Kanzleien und Verbänden praktische Arbeitshilfen und Anleitungen an die Hand, die sich einfach und schnell umsetzen lassen. Dabei wird - anders als in Kommentaren und Lehrbüchern - kein ausführlicher Meinungsstreit geschildert, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung, oftmals anhand konkreter Beispielsfälle, vermittelt. Zusätzlich gibt es Formulare und Praxishilfen, welche die Anwendung anschaulich machen. Lesern, die sich mit einer Fragestellung vertieft befassen möchten, werden Vertiefungshinweise gegeben. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Stichworte von A wie Abmahnung bis V wie Vergütung werden leicht verständlich und nach einem einheitlichen Muster dargestellt.Die Autoren sind allesamt anerkannte und erfahrene Arbeitsrechtsexperten aus Kanzleien, Rechtsprechung und Verbänden, die auch komplexe Materie anschaulich vermitteln können.

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