30. und 31. Münsterischer Versicherungstag

17. November 2012 und 23. November 2013 in Münster
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Bürkle, JürgenRechtsanwalt Jürgen Bürkle ist seit 1995 Leiter der Konzern-Rechtsabteilung und seit 2005 Compliance-Officer der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.; er beschäftigt sich insbesondere mit Fragen aus den Bereichen Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht sowie aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht. Jürgen Bürkle ist Gründungs- und Vorstandsmitglied im Netzwerk Compliance e.V., einer branchenübergreifenden Vereinigung von mehr als 500 Compliance-Praktikern. Er hat eine Reihe von Beiträgen zum Versicherungsrecht und zum Thema Compliance, vor allem das Buch "Compliance in Versicherungsunternehmen" (Beck-Verlag) veröffentlicht.
Brand, OliverUniv.-Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. ist Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim.

Kaulbach, DetlefDetlef Kaulbach ist gelernter Versicherungskaufmann und Volljurist. Nach Beginn seiner Berufstätigkeit im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wechselte er sodann in das Bundesministerium für Finanzen und befasste sich dort mit Versicherungsaufsicht, Bankenaufsicht, Exportfinanzierung und Währungsfragen. Ferner organisierte Detlef Kaulbach in den neuen Bundesländern öffentliche Finanzdienstleistungen und Beteiligungsverwaltung und arbeitete als finanzpolitischer Referent im Deutschen Bundestag. Danach kehrte er als Vizepräsident zurück in das BAV. Nach dessen Aufgehen in die BaFin war er dort als Abteilungsleiter für Verbraucherschutz/ Recht tätig.

Pohlmann, PetraProf. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.
Dr. Jürgen Bürkle beleuchtet die Selbsteinschätzung der Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsleitern, die durch den prinzipienbasierten Ansatz der Solvency II-Richtlinie verstärkt wird. Für die Geschäftsleiter entwickelt er eine Legal Judgment Rule, die die Haftungserleichterungen und prozeduralen Anforderungen der aktienrechtlichen Business Judgment Rule auf die Fälle rechtlicher Unsicherheit übertragt.Die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers nach

6, 7 VVG bestehen grundsätzlich gegenüber jedem Versicherungsnehmer. Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., erörtert in seinem Beitrag, zunächst den Umfang dieser Pflicht bei einer Gruppenversicherung. Außerdem untersucht er die Reichweite und Erfüllbarkeit der Beratungs- und Informationspflichten im Fernabsatz und die Rechtsfolgen bei einer Verletzung dieser Pflichten.Detlef Kaulbach und Dr. Christian Schneider erarbeiten auf Grundlage der

195, 196 und 199 VVG Merkmale der substitutiven Krankenversicherungen und untersuchen besondere Krankenversicherungsarten anhand dieser Merkmale. Die Ergebnisse werden anschließend aufsichtsrechtlich, insbesondere hinsichtlich des Spartentrennungsgrundsatzes, eingeordnet.Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren werden von Richterin Marion Harsdorf-Gebhardt dargestellt. Den Schwerpunkt stellen die zahlreichen Entscheidungen zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung dar. Außerdem werden Entscheidungen aus den Bereichen der Sachversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung erläutert.Einen Ausblick auf neue regulatorische Entwicklungen im Bereich des Vermittlerrechts gewährt schließlich der Beitrag von Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter. Bevor auf die IMD II und die MiFiD II und deren möglichen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber eingegangen wird, wird dargestellt, welche Folgen die IMD I hatte.Das Buch ist sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, der Lebensversicherung oder dem Vermittlerrecht befassen von besonderem Interesse.

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