Verfassungsgeschichte aus internationaler und diachroner Perspektive

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210x147x32 mm
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Prof. Dr. Franz-Josef Arlinghaus, Professor für Allgemeine Geschichte
unter besonderer Berücksichtigung des Hoch- und Spätmittelalters an der Universität Bielefeld.

Prof. Dr. Bernd Ulrich Hucker, Professor i. R. für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Hochschule Vechta, bis 2009 Direktor des Instituts
für Geschichte und Historische Landesforschung an der Hochschule Vechta. Prof. Dr. Eugen Kotte, Professur für Didaktik der Geschichte/Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Vechta, Mitherausgeber der wissenschaftlichen Buchreihe Kulturwissenschaft(en) als interdisziplinäres Projekt.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
EinleitungHelwig Schmidt-Glintzer: Der Mensch in Harmonie zwischen Himmel und Erde.Verfassungen in China in Vergangenheit und GegenwartLudwig Biewer: Verfassungsentwicklungen von der Monarchie zur RepublikHans Henning Hahn: Kann es einen Staat gleichberechtigter Nationen geben?Probleme der Verfassungsentwicklung des Habsburger Reiches in der Mitte des 19. JahrhundertsBernd Ulrich Hucker: Die "Calenbergische Nation", Friedrich Ludwig von Berlepsch und "Wahrheit und Recht"Eugen Kotte: Revolutionäre Werte und republikanische Prinzipien im Staatsgründungsprozess der USAUlrich Meier: Kulturen der Teilhabe.Zur Raumgestalt des Politischen in der mittelalterlichen Stadt: Florenz und Dortmund im VergleichJan Rüdiger: Das Königtum erzählen im mittelalterlichen NorwegenFranz-Josef Arlinghaus: Das Herz Heinrichs III.Herrschersakralität, Raumvorstellungen und der tote und der lebende Körper des KönigsThomas Scharff: Herrschaft über die Erinnerung. Königtum, Krieg und Historiographie im FrühmittelalterRalf Häussler: Athen als demokratisches Experiment. Ein Plädoyer für die BasisdemokratieAutorenverzeichnis
Eine Verfassung nimmt die Organisation des Gemeinwesens vor, ordnet institutionell die Sphäre des Politischen und regelt somit die Ausübung von Herrschaft. Gekennzeichnet durch fundamentale Prinzipien fungieren Verfassungen also als zentrale Elemente politischer Kultur. Ausgehend von dieser rechtshistorischen Annahme versucht der Band einen Bogen vom 20. Jahrhundert bis in die Antike zurückzuschlagen. Dabei wird, neuere historisch-kulturwissenschaftliche Ansätze aufnehmend, der Verfassungsbegriff nicht allein auf schriftliche Dokumente der Moderne bezogen, sondern auch auf die in Mittelalter und Früher Neuzeit konstitutiven symbolischen und rituellen Handlungs- und Kommunikationsformen ausgeweitet.

Das thematische Spektrum reicht dabei über den europäischen Bereich hinaus. Somit wird deutlich, dass symbolisch-rituelle Repräsentationen politisch-sozialer Ordnungen, auch im außereuropäischen Bereich, ihre Wirksamkeit keineswegs verloren haben.

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