Hausordnung für Wohnungseigentümer

Praktischer Ratgeber mit Darstellung der rechtlichen Vorgaben und individuellen Möglichkeiten, Formulierungsbeispielen und Muster-Hausordnung für Wohnungseigentümer, Verwalter und Juristen, Einsteiger/Laien
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Beschreibung:

Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld Studium der Volkswirtschaft inHamburg mit Abschluss als Diplom-Volkswirt, Berufseinstieg 1968 bei der
GEWOS im Bereich der Stadtsanierung und Stadtentwicklung, 1969 bis 1972
beim RDM-Bundesverband bzw. Landesverband Berlin, u.a. Chefredakteur der
Allgemeinen Immobilien-Zeitung (AIZ). Von 1972 bis 2006 beim
Zentralverband Haus & Grund Deutschland (seit 2001 in Berlin) als
Leiter des Referats Wohnungseigentumsrecht, zuletzt stellvertretender
Generalsekretär sowie Chefredakteur der Zeitschrift "DER
WOHNUNGSEIGENTÜMER". Seit 1976 gleichzeitig Geschäftsführer des
Josef-Humar-Institut e.V., Institut für Wohnungseigentum und
Wohnungsrecht (Düsseldorf). Autor von zahlreichen Fachpublikationen zum
Wohnungseigentum (u.a. "Ratgeber zum Wohnungseigentum", aktuell 8.
Auflage), Autor und Mitherausgeber von Fachzeitschriften,
Schriftenreihen und Festschriften, Referent und Leiter zahlreicher
Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zum Wohnungseigentum in
wohnungswirtschaftlichen Verbänden und Verwaltungsunternehmen.
Klingt Hausordnung für Sie langweilig? Erinnern Sie sich dabei an
muffige Hausflure und ebensolche Nachbarn? Dann haben Sie die
Hausordnung in Ihrer Gemeinschaft noch nicht kreativ formuliert. Sie
eignet sich nämlich dazu, ansonsten schwer zu handhabende Besonderheiten
geschickt im Sinne aller Betroffenen zu regeln. Dabei ist die
Hausordnung flexibler als andere Instrumente zur Verwaltung von
Wohnungseigentum und kann viel schneller zum Ziel führen. Die
Hausordnung fristet in vielen Gemeinschaften ein Schattendasein, obwohl
sie gut zum Interessenausgleich der Eigentümer und auch zu
unkonventionellen Lösungen beitragen kann. Schließlich sind
Wohnungseigentümer oft sehr individuelle Menschen, die sich zwar als
Herr im Haus fühlen, es aber eigentlich nur in der eigenen Wohnung sind.
Da ist Streit oft programmiert. Die Hausordnung kann eine elegante
Lösung sein, den Hausfrieden zu erhalten oder schnell wieder
herzustellen. Weil es dabei auf eine genaue Formulierung ankommt und
rechtliche Vorgaben zu beachten sind, hat Volker Bielefeld alle
wesentlichen Faktoren zusammengetragen und übersichtlich dargestellt.
Damit die Hausgemeinschaft auch bei hartnäckigen Störenfrieden gute
Argumente vor Gericht hat, weist Bielefeld auf Schwierigkeiten und
Grenzen hin und gibt Tipps für eine rechtlich einwandfreie
Handhabung
II. Die Hausordnung als Gebrauchsregelung III.
Hausordnungsregelungen in Praxis und Rechtsprechung IV.
Muster-Hausordnung Fußnoten Literaturnachweis Stichwortregister Der
Autor
Klingt Hausordnung für Sie langweilig? Erinnern Sie sich dabei an
muffige Hausflure und ebensolche Nachbarn? Dann haben Sie die
Hausordnung in Ihrer Gemeinschaft noch nicht kreativ formuliert. Sie
eignet sich nämlich dazu, ansonsten schwer zu handhabende Besonderheiten
geschickt im Sinne aller Betroffenen zu regeln. Dabei ist die
Hausordnung flexibler als andere Instrumente zur Verwaltung von
Wohnungseigentum und kann viel schneller zum Ziel führen.Die Hausordnung
fristet in vielen Gemeinschaften ein Schattendasein, obwohl sie gut zum
Interessenausgleich der Eigentümer und auch zu unkonventionellen
Lösungen beitragen kann. Schließlich sind Wohnungseigentümer oft sehr
individuelle Menschen, die sich zwar als Herr im Haus fühlen, es aber
eigentlich nur in der eigenen Wohnung sind. Da ist Streit oft
programmiert. Die Hausordnung kann eine elegante Lösung sein, den
Hausfrieden zu erhalten oder schnell wieder herzustellen. Weil es dabei
auf eine genaue Formulierung ankommt und rechtliche Vorgaben zu beachten
sind, hat Volker Bielefeld alle wesentlichen Faktoren zusammengetragen
und in der dritten Auflage auf den neuesten Stand gebracht. Damit die
Hausgemeinschaft auch bei hartnäckigen Störenfrieden gute Argumente vor
Gericht hat, weist Bielefeld auf Schwierigkeiten und Grenzen hin und
gibt Tipps für eine rechtlich einwandfreie Handhabung.

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