Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Vereinfachte Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke
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Gewicht:
201 g
Format:
190x132x9 mm
Beschreibung:

Riepolt, JohannesDr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.

Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig.

Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.

Greulich, Stephan
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht und Rechnungswesen in Nürnberg und Köln.

Bei DATEV verantwortet er den Bereich Produktstrategie und Anforderungsmanagement für das Geschäftsfeld Rechnungswesen.

Dazu ist er ehrenamtlich u. a. als Vorstandsvorsitzender der ECM-Compliance-Initiative im Bitkom sowie als Leiter des Competence Centers Geschäftsprozesse und Compliance im Forum elektronischer Rechnung Deutschland (FeRD) tätig.
1 Einleitung
2 Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2.1 Vorbemerkung
2.2 Einzelunternehmen
2.2.1 Gewerbliche Betriebe
2.2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht
2.2.1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht
2.2.2 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
2.2.3 Freiberufliche Betriebe
2.3 Personengesellschaften
2.4 Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften
2.5 Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3 Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3.1 Allgemeine Grundsätze
3.2 Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung
3.2.1 Betriebsvermögen
3.2.2 Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip
3.2.3 Betriebsausgaben und Abflussprinzip
3.3 Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
3.3.1 Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
3.3.2 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
3.3.3 Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4 Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1 Vorbemerkung
4.2 Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
4.3 Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen
4.4 Durchlaufende Posten
4.5 Darlehen
4.5.1 Behandlung beim Darlehensnehmer
4.5.2 Behandlung beim Darlehensgeber
4.6 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.1 Hintergrund
4.6.2 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.2.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.6.2.2 Sammelposten
4.6.2.3 Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)
4.6.3 Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter
4.7 Einlagen und Entnahmen
4.8 Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben
5 Wechsel der Gewinnermittlungsmethode
5.1 Vorbemerkung
5.2 Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
5.2.1 Anwendungsfälle
5.2.2 Vorgehensweise
5.2.3 Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.2.4 Besteuerung des Übergangsgewinns
5.3 Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.3.1 Anwendungsfälle
5.3.2 Vorgehensweise
5.3.3 Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.3.4 Besteuerung des Übergangsgewinns
6 Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
6.1 Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer
6.1.1 Hintergrund
6.1.2 Steuerfreie Rücklagen
6.1.2.1 Steuerfreie Rücklagen nach
6c EStG
6.1.2.2 Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG
6.1.3 Investitionsabzugsbetrag nach
7g EStG
6.1.3.1 Voraussetzungen
6.1.3.2 Wirkung
6.1.4 Sonderabschreibungen nach
7g EStG
6.1.4.1 Voraussetzungen
6.1.4.2 Wirkung
6.2 Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer
6.2.1 Hintergrund
6.2.2 Kleinunternehmer
6.2.2.1 Voraussetzungen
6.2.2.2 Wirkung
6.2.3 Istbesteuerung
6.2.3.1 Voraussetzungen
6.2.3.2 Wirkung
6.2.4 Durchschnittsatzbesteuerung
6.2.4.1 Voraussetzung
6.2.4.2 Wirkung
6.3 Deklaration der Einkommensteuer
6.3.1 Struktur der Einkommensteuererklärung
6.3.2 Hauptvordruck (Anlage EÜR)
6.3.2.1 Allgemeine Angaben
6.3.2.2 Gewinnermittlung
6.3.2.3 Ermittlung des Gewinns
6.3.2.4 Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)
6.3.3 Anlage SZE als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen
6.3.4 Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften
6.3.4.1 Hintergrund
6.3.4.2 Anlage ER zur Anlage EÜR
6.3.4.3 Anlage SE zur Anlage EÜR
6.3.4.4 Anlage AVSE zur Anlage EÜR
7 Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
7.1 Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
7.2 Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)
7.2.1 Grundlagen zu XBRL
7.2.2 Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie
7.3 Einnahmen-Ausgaben-BWA
8 Anhang - Übersicht der relevanten Auszeichnungspflichten
9 Anlage
Literaturverzeichnis
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach
4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.

Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.

Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.

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