Kassenführung - Bargeschäfte sicher dokumentieren

Nicht lieferbar | Lieferzeit: Nicht lieferbar I
Alle Preise inkl. MwSt. | Versandkostenfrei
Nicht verfügbar Zum Merkzettel
Gewicht:
602 g
Format:
241x169x19 mm
Beschreibung:

Achilles, GerdDer Autor ist seit etwa 15 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW. In dieser Eigenschaft ist er überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst.Darüber hinaus gehört er dem Dozententeam für Risikomanagement bei Bargeschäften an der Bundesfinanzakademie an.Außerhalb der Finanzverwaltung ist er als Fachbuchautor und Referent zum Thema Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen tätig.Die Brancheninformation wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. Sie gibt die persönliche Rechtsauffassung des Autors wieder.
1 Problembewusstsein2 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten2.1 Begriffsbestimmung2.1.1 Steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten2.1.2 Außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten2.1.3 Branchen- und gewerbespezifische Aufzeichnungspflichten2.1.4 Aufzeichnungen nach dem Geldwäschegesetz2.2 Konkretisierungen für elektronische Aufzeichnungen2.3 Einteilung der Bücher2.3.1 Grundbücher2.3.2 Hauptbücher2.3.3 Nebenbücher2.3.4 Hilfsbücher3 Anforderungen an Kassenaufzeichnungen3.1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung3.2 Steuerliche Ordnungsvorschriften (

145 - 147 AO)3.2.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (
145 AO)3.2.2 Grundsatz der Vollständigkeit3.2.3 Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht3.2.4 Grundsatz der Zeitgerechtheit3.2.5 Grundsatz der Unveränderbarkeit3.2.6 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung (
147 AO)3.3 Verantwortung4 Arten der Kassenführung4.1 Grundsätzliches4.2 EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen4.3 Kassendefekte4.4 Wechsel des Kassensystems4.4.1 Produktivsystem mit digitalen Einzelaufzeichnungen4.4.2 Produktivsystem ohne digitale Einzelaufzeichnungen4.4.3 Anschaffung von Gebrauchtkassen5 Offene Ladenkasse (OLK)5.1 Begriffsbestimmung5.2 OLK mit Einzelaufzeichnungen5.3 OLK ohne Einzelaufzeichnungen5.4 Mechanische Registrierkassen5.4.1 Beschreibung5.4.2 Rechtsfolgen6 Geschlossene Ladenkasse7 Registrier- und PC-Kassen(systeme)7.1 Einführung in die Thematik7.2 Geschichtliche Entwicklung7.3 Funktion des Z-Bons7.4 Funktionsweise von Registrier- und PC-Kassen7.4.1 Zugangsberechtigung über Schlüssel und Codes7.4.2 Berichtswesen7.5 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten ab 01.01.20177.5.1 Allgemeine Grundsätze7.5.2 Verfahrensdokumentation - Grundpfeiler ordnungsmäßiger Kassenführung7.5.3 Internes Kontrollsystem (IKS)7.5.4 Stornobuchungen7.5.5 Trennung der Entgelte7.5.6 Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen8 Branchenspezifische Aufzeichnungen8.1 Gastronomiebetriebe8.2 Taxiunternehmen8.2.1 Allgemeines8.2.2 Inhalte eines Schichtzettels8.2.3 Datenzugriff auf Taxameter8.2.4 Ausgewählte Problembereiche im Taxigewerbe8.3 Branchen mit Wiegesystemen9 Der Tagesabschluss9.1 Kassenführung im Vorsystem9.2 Kassenführung mit Tabellenkalkulationsprogrammen10 Datenzugriffsrecht10.1 Allgemeines10.2 Datenzugriff auf Vorsysteme10.3 Erstqualifikationsrecht10.4 Berufsgeheimnisse und Datenschutz10.5 Kassenauslesung bei Geräten ohne Schnittstellen11 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen11.1
158 AO - Das Einfallstor zur Schätzung11.2 Formelle und sachliche Mängel11.3 Vermutung der Richtigkeit11.4 Beweis des Gegenteils11.5 Rechtsfolgen12 Häufige Fehlerquellen12.1 Kassensturzfähigkeit12.2 Führen von Neben- und Unterkassen12.3 Hohe Kassenbestände12.4 Kassenfehlbeträge12.5 Telecash- und Kreditkartenumsätze12.6 Kassenverluste12.7 Wechselgeldrückgaben12.8 Ausgabenkassen12.9 Geldtransit12.10 Privat verauslagte Aufwendungen12.11 Privatentnahmen und Privateinlagen12.12 Sammlung "loser" Belege12.13 Trinkgelder und Bedienungszuschläge13 Kassenführung bei Gewinnermittlung nach
4 Abs. 3 EStG13.1 Allgemeines13.2 Führung einer Geschäftskasse13.3 Pflicht zur Einzelaufzeichnung13.4 Anwendbarkeit des
158 AO14 Kassen-Nachschau ab 201814.1 Einleitung14.2 Betroffene Systeme14.3 Zeitpunkt der Nachschau14.4 Zeitraum der Nachschau14.5 Ablauf der Nachschau14.5.1 Beginn14.5.2 Mitwirkungspflichten14.5.3 Abschluss der Kassen-Nachschau14.6 Rechtsbehelfe14.7 Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau15 Änderungen zum 01.01.202015.1 Änderungen der Abgabenordnung15.2 Taxonomie - künftiges Standardjournal für Kassendaten?16 DATEV-Lösungen16.1 DATEV Kassenbuch online16.1.1 Einführung16.1.2 Programmziel16.1.3 Programminhalt16.2 DATEV Datenprüfung comfort16.3 DATEV Kassenarchiv online17 Anhang17.1 BMF-Schreiben vom 09.01.199617.2 BMF-Schreiben vom 26.11.201017.3 Gesetzestext
146a Abgabenordnung17.4 Kassensicherungsverordnung vom 26.09.201717.5 Checkliste zur Kassenführung
Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung.Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden.Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu
146 AO und
146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (
146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen.Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.

Kunden Rezensionen

Zu diesem Artikel ist noch keine Rezension vorhanden.
Helfen sie anderen Besuchern und verfassen Sie selbst eine Rezension.