Kassenführung in Friseurbetrieben

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189 g
Format:
191x132x8 mm
Beschreibung:

Achilles, Gerd
Der Autor ist seit etwa 15 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW. In dieser Eigenschaft ist er überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst. Darüber hinaus gehört er dem Dozententeam für Risikomanagement bei Bargeschäften an der Bundesfinanzakademie an. Außerhalb der Finanzverwaltung ist er als Fachbuchautor und Referent zum Thema Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen tätig. Die Brancheninformation wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. Sie gibt die persönliche Rechtsauffassung des Autors wieder.
1 Einführung in die Thematik
1.1 Vorbemerkungen
1.2 Ordnungsmäßigkeit von Büchern und Aufzeichnungen
1.2.1 Grundsätzliche Anforderungen
1.2.2 Konkretisierungen für elektronische Aufzeichnungen
1.3 Grundaufzeichnungen
1.4 Kassenbuch
1.4.1 Grundsätze
1.4.2 Formen des Kassenbuchs
1.4.3 Führung des Kassenbuchs in Registrier- und PC-Kassen
1.5 Mobile Friseure
1.6 Freiwillige Aufzeichnungen
1.6.1 Grundsatz
1.6.2 Aufzeichnungen über den Wareneinsatz
1.6.3 Schlechte Ertragslage
1.6.4 Verbrauchswerte (Strom/Wasser)
1.6.5 Geschenke und Zugaben
2 Arten der Kassenführung
2.1 Welche Möglichkeiten hat der Friseur?
2.2 Kassendefekte
2.3 Wechsel des Kassensystems
2.3.1 Produktivsystem mit digitalen Einzelaufzeichnungen
2.3.2 Produktivsystem ohne digitale Einzelaufzeichnungen
2.3.3 Anschaffung von Gebrauchtkassen
2.4 Neben- und Unterkassen
2.4.1 Verkauf von Getränken und Snacks
2.4.2 Agenturkassen
2.4.3 Geschlossene Ladenkasse
2.4.4 Aufbewahrung im Safe oder Schließfach
3 Steuerliche Ordnungsvorschriften (

145 - 147 AO)
3.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
3.2 Grundsatz der Vollständigkeit
3.2.1 Identität der Vertragspartner
3.2.2 Detailtiefe von Einzelaufzeichnungen
3.2.3 Fortlaufende Nummerierung
3.2.4 Bildung von Warengruppen
3.2.5 Verkauf von Handelsware
3.3 Grundsatz der Richtigkeit
3.4 Grundsatz der Zeitgerechtheit
3.5 Grundsatz der Geordnetheit
3.6 Grundsatz der Unveränderbarkeit
3.6.1 Allgemeines
3.6.2 Stornobuchungen
3.6.3 Sicherstellung der Unveränderbarkeit
3.7 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
4 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- & Vorlagepflichten bei elektronischen Aufzeichnungssystemen
4.1 Vorbemerkungen
4.2 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
4.3 Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung
4.4 Verfahrensdokumentation
4.4.1 Grundsätze
4.4.2 Internes Kontrollsystem (IKS)
5 Der Tagesabschluss des Friseurs
5.1 Dokumentation der Tageseinnahme
5.2 Geldzählung und Zählprotokolle
5.2.1 Grundsätzliches
5.2.2 Kassensturzfähigkeit
5.2.3 Zählprotokolle
5.3 EC- und Kreditkartenzahlungen
5.4 Scheckzahlungen
5.5 Trinkgelder
5.6 Privatentnahmen und Privateinlagen
5.6.1 Belegpflicht
5.6.2 Kritische Erfassung am Monatsende
5.6.3 Ungeklärte Einlagen
5.7 Geldtransit
5.8 Kassenverluste durch Diebstahl
5.9 Privat verauslagte Aufwendungen 5.10 Gutscheine
6 Kassenführung bei Gewinnermittlung nach
4 Abs. 3 EStG
7 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Kassenführung
7.1
158 AO - das Einfallstor zur Schätzung
7.2 Schätzung bei formell nicht ordnungsgemäßen Aufzeichnungen
7.3 Schätzung bei formell ordnungsgemäßen Aufzeichnungen
7.4 Sonstige Rechtsfolgen
8 Kassen-Nachschau (
146b AO)
8.1 Betroffene Systeme
8.2 Zeitpunkt der Nachschau
8.3 Zeitraum der Nachschau
8.4 Ablauf der Nachschau
8.4.1 Beginn
8.4.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten
8.4.3 Kassensturz
8.4.4 Fotografien und Scans
8.5 Abschluss der Kassen-Nachschau
8.5.1 Ergebnislose Nachschau
8.5.2 Änderung von Besteuerungsgrundlagen
8.5.3 Überleitung in eine Außenprüfung
8.6 Rechtsbehelfe
8.7 Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau
9 Ausblick auf den 01.01.2020
10 Richtsätze und Betriebsvergleiche
11 DATEV-Lösungen
11.1 DATEV Kassenbuch online
11.1.1 Einführung
11.1.2 Programmziel
11.1.3 Programminhalt
11.2 DATEV Datenprüfung comfort
11.2.1 Einführung
11.2.2 Programmziel
11.2.3 Programminhalt
11.3 DATEV Kassenarchiv online
Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben - mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.

Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüfer dürfen die Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.

Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen.

Die Brancheninformation zeigt - leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen - und was nicht.

Die neuesten Anwendungserlasse vom Mai und Juni 2018 zur Kassen-Nachschau und zur Einzelaufzeichnungspflicht sind berücksichtigt

Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe.

Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

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